Seit Wochen wird die Debatte um Vetternwirtschaft bei der AfD am Laufen gehalten; nun wurde der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt aus der Fraktion ausgeschlossen, weil er mit seinem Verhalten die Fraktion geschädigt habe. Einen Beschluss des Parteivorstands, ihn aus der Partei auszuschließen, gab es bereits vor zwei Wochen.

Schmidt wird nicht ausgeschlossen, weil er Verwandte beschäftigt hat, sondern weil er dieses Thema in die Öffentlichkeit brachte, als ihn der Landesvorstand Sachsen-Anhalt aus der Partei werfen wollte. Der Hauptvorwurf, der in der gesamten Affäre vorgetragen wurde, lautete, dass AfD-Abgeordnete Verwandte und Lebenspartner als Mitarbeiter in Abgeordnetenbüros (meist nicht den eigenen) beschäftigen. Es fanden sich auch tatsächlich nicht nur im Bundestag, sondern auch in mehreren Landtagen eine Reihe derartiger Fälle.

Allerdings ist die Skandalisierung dieser Fälle gleich aus zwei Gründen problematisch: Zum einen, weil das von den „Tätern“ vorgetragene Argument, es sei schwer, Stellen zu besetzen, da Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Sanktionen rechnen müssten, angefangen von Debanking bis zu Folgen für spätere Einstellungschancen, schließlich auf Tatsachen beruht. Zum anderen, weil es sich bei diesen Vorfällen um vergleichsweise simple Fälle handelt; die AfD-Abgeordneten haben nun einmal keinen Zugriff auf die Besetzung von Bundesbehörden oder vergleichbaren Positionen.

So hat Lars Klingbeil Dorothee Martin, einer Ex-Bundestagsabgeordneten der SPD, den Posten einer Chefin der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zugeschoben, der immerhin ein Monatsgehalt von 25.000 Euro einbringt. Die Ex-Bauministerin Klara Geywitz wird Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes, und die ehemalige Geschäftsführerin der SPD wird Präsidentin der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Ähnliches ist auch mit Vorstandsposten bei Wohlfahrtsverbänden, Leitungspositionen von Rundfunkanstalten, und eben auch bei allerlei Bundeseinrichtungen möglich. Der Modellfall der Grünen war Patrick Graichen samt seiner Verwandtschaft. Auch das Verhältnis zwischen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und ihrem Lebensgefährten Karl-Theodor Guttenberg ist da ergiebig.

Das Budget eines Bundestagsabgeordneten für Mitarbeiter beträgt aktuell monatlich 26.650 Euro. Auf dieses Geld hat aber ein Abgeordneter keinen direkten Zugriff; es wird von der Bundestagsverwaltung nur ausgezahlt, was an Gehältern und zugehörigen Abgaben fällig ist, an die Beschäftigten und an die Sozialversicherungen. Mittel, die nicht abgerufen werden, verfallen. Das führt dazu, dass Abgeordnete, die die entsprechenden Stellen nicht besetzen können, unter Umständen im Verhältnis zu ihren Kollegen (die immer auch Konkurrenten sind, und sei es innerparteilich) im Nachteil sind, denn auch wenn es streng genommen nicht legal ist – tatsächlich wird von allen Abgeordneten aller Parteien ein Teil dieser Mittel für Parteiarbeit, aber ebenso für innerparteiliche Intrigen verwendet.

Verglichen mit den Posten, die im Zusammenhang mit den Parteien im Spiel sind, die an Regierungen beteiligt sind oder waren, sind die Mitarbeiterstellen eher schlecht bezahlt. Das Budget setzt sich im Schnitt in vier bis sieben Mitarbeiter um. Das bedeutet, dass diese ein Einkommen zwischen 3.807 und 6.662 Euro brutto oder zwischen 2.400 und 3.700 Euro netto (bei einem in Berlin gesetzlich versicherten Alleinstehenden) erhalten. In den Landtagen liegen die jeweiligen Beträge darunter.

Im internationalen Vergleich ist diese Ausstattung noch nicht einmal besonders gut. US-Kongressabgeordnete haben jährlich ein Budget von etwa zwei Millionen US-Dollar, um damit Büros und Mitarbeiter zu finanzieren. Tatsächlich bräuchte es für einige Aufgaben von Bundestagsabgeordneten, wie eine reale Kontrolle der Bundesministerien oder bundeseigener Unternehmen oder eine angemessene Überprüfung von Verträgen wie dem Mercosur-Abkommen, hoch bezahlte Fachleute wie Wirtschaftsprüfer und Juristen, die mit diesem Budget nicht beschäftigt werden können.

Der Skandal ist also im Vergleich zu vielen anderen Skandalen rund um Bundes- oder gar Europapolitiker eher ein Skandälchen. Aber die AfD sah sich genötigt, auf diese Vorwürfe einzugehen. Erst am Montag wurde der stellvertretende Fraktionschef, Stefan Keuter, von seiner Verantwortung für Personalangelegenheiten entbunden, weil er seine Lebenspartnerin in seinem Bundestagsbüro beschäftigt hatte. Herausgekommen war das durch Presserecherchen, die bis zum Klingelschild an der Tür der Heimatwohnung reichten. Es überrascht nicht sonderlich, dass an diesen Recherchen wieder einmal „Correctiv“ beteiligt war.

Rechtlich untersagt ist es in Bundestagsbüros nur, Verwandte oder Lebenspartner zu beschäftigen. Wenn eine derartige Beschäftigung „über Kreuz“ erfolgt, also der Abgeordnete A die Ehefrau des Abgeordneten B einstellt, ist das überwiegend legal. Ein echter Vorwurf wird erst dann daraus, wenn die gegen diese Bezahlung erwartete Arbeit nicht geleistet wird, also von Scheinbeschäftigung die Rede ist. Das allerdings wurde in den Berichten zu dieser Frage nicht nachgewiesen, und dieser Vorwurf wurde auch innerhalb der AfD selbst in diesem Zusammenhang nicht erhoben.

Der entscheidende Punkt besteht darin, dass es für „Correctiv“, aber auch andere Medien, so gut wie keinen Anreiz gibt, dieselben Recherchen über die anderen Parteien anzustellen. Insofern fehlt zu diesen Daten die Vergleichsmöglichkeit. Die AfD-Fraktion jedenfalls hat mit ihren beiden Schritten zu Schmidt und Keuter gewissermaßen die Vorhaltungen akzeptiert; was womöglich auch damit zu tun hat, dass nicht nur für Schmidt derartige Informationen Munition in der innerparteilichen Auseinandersetzung waren. Die jüngste Meldung lautet, ein Vertrauter des Thüringer Fraktionschefs Björn Höcke, Torben Braga, habe in Berlin bereits eine weitere Bearbeitung dieser Vorwürfe verlangt. „Der reine Verweis auf Fehlverhalten anderer Parteien oder die Einordnung als politisch motivierte Kampagne ignoriert jene problematischen Fälle, die – wenn auch formal rechtmäßig – Graubereiche der Gesetzgebung gezielt zur privaten Selbstbereicherung nutzen“. Der Konflikt wird also weitergehen.

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