Es ist eines der Hauptargumente des Verfassungsschutzes gegen die AfD: Der ethnisch-kultureller Volksbegriff. Doch der Inlandsgeheimdienst geht von komplett falschen Prämissen aus. Homogenität bewahren zu wollen, ist nicht verfassungswidrig. Ein Kommentar von Björn Schumacher.
Dieser Beitrag AfD-Verbotsdebatte Ethnisch-kultureller Volksbegriff: Der Denkfehler des Verfassungsschutzes wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.