Das Verwaltungsgericht Köln hat einem entsprechenden Eilantrag der AfD Folge geleistet. Das bedeutet: Bis zum Hauptsacheverfahren dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung die Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, nicht aufrechterhalten. Vorerst. Schon da ist jede Peinlichkeit für die flotten Verbotsbefürworter.
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