Starke Wahlergebnisse und eher geringe Einnahmen bei Spenden und Beiträgen: Die AfD kann über 45 Millionen Euro an Steuergeldern nicht abrufen. Grund ist die „relative Obergrenze“, die im Parteiengesetz festgelegt ist. Großspenden für die Partei nehmen zu.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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