Ein Asylbewerber mit negativem Bescheid muss das Land verlassen. Diese Grundeinsicht in den Zusammenhang der Dinge haben sich andere Länder erhalten, Deutschland leider schon lange nicht mehr. In Frankreich bekommt ein Asylbewerber nach der Ablehnung seines Antrags keine staatlichen Leistungen mehr ausbezahlt. Man stellt ihm auch keine Wohnung mehr, sondern erwartet, dass er sich trollt. Dass er das nicht immer tut, ist ein Problem. Aber die Zahlung von Miete, Heizung und Krankenversicherung bis hin zu den Fahrstunden, wie sie in Deutschland üblich ist, zuzüglich eines Bürgergeldes von 563 Euro pro Monat ist ebenso wenig eine Lösung, sondern verschlimmert das Problem zusehends.
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