Wer geglaubt hat, dass es nicht mehr zu toppen ist, historische Karabiner von Tiroler Schützen, die auf der Rückreise von Salzburg nach Tirol in Bayern angehalten wurden, von deutschen Beamten beschlagnahmen zu lassen, liegt voll daneben. Wie sich jetzt herausstellte, wurden die beschlagnahmten Gewehre nämlich in der NS-Zeit zertifiziert und trugen „Prüf- und Beschussstempel“ samt Punzierung mit millimeterkleinen Hakenkreuzen. Das „flog“ dank übereifriger deutscher Beamter auf und führte prompt zu weiteren Anzeigen.
Liebe Leser, vielleicht sollten sie, bevor sie hier weiterlesen die Vorgeschichte dieses behördlichen Wahnsinns lesen, um zu verstehen, dass dieser am 30.06.2016 in unserer Serie „Neues aus dem Freiluft-Irrenhaus“ geschilderte Vorgang Ursache der weiteren Irrsinnigkeiten darstellt.
Treffen verliefen seit Jahren problemlos – Dei Zeiten werden immer verrückter
Als die Tiroler Schützen, die im Salzburger Dom mit über 50 Priestern und Diakonenden den 70. Geburtstag von Erzbischof Franz Lackner feierten, auf ihrer Heimreise nach Tirol (die Strecke Salzburg – Tirol führt über Bayern) von Bayrischen Polizeibeamten angehalten wurden, sind ihre historischen Waffen erst einmal konfisziert und in weiterer Folge „untersucht“ worden. Wie sich jetzt herausstellte, kam dabei Unglaubliches zum Vorschein. Die historischen Stutzen – mit denen die Traditionsschützen natürlich nicht scharf schießen, wurden seinerzeit in der NS-Zeit zertifiziert. Deshalb hatten zwölf der 34 mitgeführten Gewehre „Prüf- und Beschussstempel“ samt Punzierung mit millimetergroßen Hakenkeuzen drauf. Der Schock muss tief gesessen sein, als die Beamten diese schreckliche Entdeckung machten. Die Bedrohung Deutschlands durch die Tiroler Schützen war somit nicht nur militärischer Natur, auch ideologisch war die Gefahrenlage nicht zu unterschätzen.
Beruhigend zu wissen, dass daraufhin die Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) Ermittlungen nach § 86a des deutschen StGB wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einleitete.
Auch Schützenkommandant Braunwieser zeigte Haltung indem er betonte, dass NS-Symbole in der heutigen Zeit nichts verloren haben und die Diskussion so schnell wie möglich beendet werden müsse, da sie nicht zum Schützenbrauch passe. Er selbst habe in 40 Jahren Mitgliedschaft nichts von diesen Punzierungen gewusst. Wie unachtsam! Nicht auszudenken, was da alles passieren hätte können, wäre einem Schützen die winzigen Punzierung aufgefallen. Der wäre womöglich als Schütze ausgerückt und als Nazi heimgekehrt, falls er nicht das moralische Rüstzeug dazu gehabt hätte der Gefahr mann- und standhaft entgegenzutreten.
Um ganz sicher zu gehen jegliche Gefahr künftig auszuschalten, wurden vom Schützenbund bereits Maßnahmen zur „Sensibilisierung seiner Mitglieder und zur Klärung des künftigen Umgangs mit derartigen historischen Waffen“ angekündigt. Das ist bitte real und kein Witz!
Lösung des Problems in Sicht
Ganz einfach gestaltete sich die Lösung des Problems mit den Gewehren allerdings nicht! Denn die Entfernung des Abnahmebeweises auf den Gewehren könnte weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Tiroler Schützen haben deshalb eine Methode entwickelt, bei der die historischen Beschusszeichen zwar als Abnahmenachweis erhalten bleiben, jedoch niemanden durch den Anblick des Hakenkreuzes gefährden könnten: Das entsprechende NS-Symbol wird vor Ort „schonend“ durch einen Stempel „gekreuzt“ und damit unkenntlich gemacht, ohne die Waffe selbst zu beschädigen! Genial – auf deutsche bzw. österreichische Ingenieurskunst kann man sich allemal noch verlassen.
Und noch eine gute Nachricht gibt es für die Schützen: Nach Angaben des Schützenbundes teilte die Bundespolizeiinspektion Freilassing schriftlich mit, dass die zuständigen deutschen Gerichte die Strafverfahren gegen die betroffenen Schützen eingestellt haben. Die Einstellung erfolgte unter Verrechnung der hinterlegten Sicherheitsleistung von jeweils 200 Euro. Die hinterlegten 6.800 Euro sind somit pfutsch. Die gerichtlichen Einstellungsverfügungen sollen den Betroffenen in Kürze zugestellt werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete außerdem die Herausgabe aller 34 Karabiner an. Die Rückgabe an die drei Schützenkompanien soll zeitnah erfolgen.
Um weitere Gefahren bereits im Vorfeld zu verhindern enthält das Schreiben konkrete, detaillierte behördliche Vorgaben zur Übergabe der Gewehre. Bitte das ist kein Witz!!!
Hier geht es zu Teil 1:
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