Erstmals seit der gescheiterten Hinrichtung hat sich die US-Gefängnisinsassin Christa Pike in einem Statement direkt geäußert und berichtet darin von Schmerzen. Es gebe „keinen einzigen Moment“, in dem sie keine Schmerzen habe, hieß es in der von ihren Anwälten verbreiteten Stellungnahme.
Die wegen Mordes verurteilte Pike sollte Ende September im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden. Sie überlebte. Nach Angaben des Death Penalty Information Center ist in den USA kein vergleichbarer Fall aus der jüngeren Geschichte bekannt, in dem die Hinrichtungsmedikamente verabreicht wurden und der oder die Verurteilte weiterlebte. Tage später wachte Pike in einem Krankenhaus wieder auf.
Pike schilderte in dem Statement, dass sie beim Betreten der Hinrichtungskammer Ende September ihren Frieden damit gemacht habe. Tage später sei sie dann alleine und verwirrt in einem Krankenhaus aufgewacht. „Mein Körper schmerzt. Meine Arme schmerzen. Meine Hände schmerzen. Mein Rachen schmerzt.“ Der Schmerz sei nicht nur körperlich. „Er sitzt auch in meinem Kopf und in meiner Seele.“
„Ich habe immer noch Schwierigkeiten zu sprechen“, fügte die verurteilte Mörderin in der schriftlichen Erklärung hinzu.
Pike schilderte weiter, dass sie nun größtenteils auf einer Krankenstation des Gefängnisses isoliert sei. „Ich habe 28 Jahre in Einzelhaft verbracht, und vieles von dem, was ich heute erlebe, ist eine Wiederholung dieser Situation.“ Sie versuche, einen Sinn in dem zu finden, was ihr widerfahren sei.
„Ich weiß nicht, warum ich jene Nacht überlebt habe. Ich weiß nicht, was als Nächstes kommt.“
Zweiter Hinrichtungsversuch: Rechtliche Fantasie ist gefragt
Die 50-Jährige war im Jahr 1996 für den Mord an der damals 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Ob sie ein zweites Mal hingerichtet wird, ist unklar. Der einzige vergleichbare Fall liegt bereits 80 Jahre zurück. Die Frage, ob sich das damalige Urteil auf heute übertragen lässt, ist juristisch nicht eindeutig geklärt.
„Wenn bei der Vollstreckung des Urteils etwas schiefgeht, ändert das nichts am Urteil.“ Mit dieser Einschätzung zitieren Medien den in Berlin und New York tätigen Anwalt Jürgen Rodegra. Aus seiner Sicht wäre ein zweiter Versuch, das Todesurteil zu vollstrecken, die Fortsetzung derselben Strafe.
Entscheidend sei jedoch, was Pikes Anwälte nun daraus machen. „Da ist juristische Fantasie gefragt“, sagt Rodegra. Er selbst hält die Argumentation im Sinne des achten Verfassungszusatzes für aussichtsreich. Darin heißt es: „Nor cruel and unusual punishments inflicted“, es darf keine grausame und ungewöhnliche Strafe auferlegt werden.
Es sei denkbar, dass das Oberste Gericht dieser Argumentation folgt und einen zweiten Hinrichtungsversuch für unzulässig erklärt, sagt Rodegra. Rechtlich konsequenter sei es allerdings, eine zweite Hinrichtung zuzulassen.
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