Wer öffentlich „Kennzeichen“, wie Abzeichen, Fahnen, Grußformen, Kleidung oder Parolen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet, wird nach § 86a Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft oder einer Geldstrafe. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 15.000 einschlägigen Anzeigen, die meisten wegen Verwendung nationalsozialistischer (NS) Kennzeichen, vor allem sprachlicher Art; jede zehnte Anzeige führt zu einem Gerichtsverfahren. Zwei aktuelle Beispiele für diese staatsgefährdenden Sprachdelikte.

Der Beitrag Wie die Justiz „Nazi-Sprüche“ verfolgt erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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