Der französische Senat hat einem umstrittenen Gesetz zur finanziellen Haftung bei gewalttätigen Protesten zugestimmt. Mit 229 zu 105 Stimmen verabschiedete die zweite Parlamentskammer in der Nacht zum 28. Oktober einen Entwurf, der es ermöglichen soll, Teilnehmer einer gewalttätigen Versammlung auch für Schäden haftbar zu machen, die sie nicht selbst verursacht haben.

Pro Person sind Forderungen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Nun muss sich die Nationalversammlung mit dem Text befassen. Das Gesetz ist damit noch nicht in Kraft. 

Die Regierung begründet den Vorstoß mit Plünderungen, zerstörten Geschäften und Angriffen auf die öffentliche Ordnung. Innenminister Laurent Nuñez argumentiert, dass sich die Verantwortung nicht auf strafrechtliche Sanktionen beschränken dürfe. Wer Schäden verursache, müsse dafür auch finanziell aufkommen. Bislang scheitert die Durchsetzung solcher Forderungen häufig daran, dass sich einzelne Täter nicht eindeutig identifizieren lassen.

Der Entwurf sieht deshalb eine gesamtschuldnerische Haftung unter bestimmten Voraussetzungen vor. Sie könnte Menschen treffen, die wissentlich an einer Gruppe teilnehmen, die auf Gewalttaten ausgerichtet ist. Erfasst werden sollen auch Personen, die trotz zweimaliger Aufforderung der Polizei in einer gewalttätigen Menschenmenge bleiben, obwohl ihnen die begangenen Zerstörungen oder Übergriffe bekannt sind. Die Behörden sollen dadurch leichter Schadenersatz für zerstörtes Eigentum und geplünderte Geschäfte eintreiben können. Auch Sozialleistungen könnten unter bestimmten Bedingungen zur Begleichung der Forderungen herangezogen werden. 

Linke warnt vor Einschränkung des Demonstrationsrechts

Die Opposition von links und Menschenrechtsorganisationen sehen darin einen Eingriff in grundlegende Freiheitsrechte. Die grüne Senatorin Mélanie Vogel warnt vor einer Haftung friedlicher Demonstranten, die sich in der Nähe von Gewalttätern aufhalten. Wer eine Demonstration nicht rechtzeitig verlassen könne oder die Aufforderungen der Polizei nicht höre, dürfe nicht automatisch für fremde Taten bezahlen müssen.

Auch Amnesty International lehnt den Entwurf ab. Die Organisation befürchtet, dass die Aussicht auf hohe finanzielle Forderungen Menschen davon abhalten könnte, ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrzunehmen. Die Regierung hält dagegen, dass die Haftung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sei und nicht jeden friedlichen Teilnehmer treffen solle. 

Zusätzlichen politischen Druck erzeugten die schweren Ausschreitungen vom 17. Oktober. Nach den vorliegenden Berichten wurden Geschäfte geplündert, Schaufenster eingeschlagen und Brände gelegt. Die Ereignisse verliehen dem bereits zuvor geplanten Gesetzesvorhaben neue Dringlichkeit. Ursprünglich war es vor allem als Reaktion auf Ausschreitungen nach dem Champions-League-Sieg von Paris Saint-Germain im Mai 2026 gedacht.

Mit der Zustimmung des Senats ist der parlamentarische Weg allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Nationalversammlung muss den Entwurf beraten und darüber abstimmen. Erst danach kann feststehen, welche Bestimmungen tatsächlich Gesetz werden.

Frankreich muss einen Weg finden, Geschäftsinhaber und andere Geschädigte wirksam zu entschädigen, ohne Menschen für die Taten anderer haftbar zu machen. Die Befürworter versprechen sich von der Regelung eine abschreckende Wirkung und besseren Schadenersatz. Die Gegner warnen, dass auch friedliche Demonstranten finanziell unter Druck geraten könnten. Die parlamentarische Beratung wird zeigen, wie weit die Haftung reichen soll.

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