Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die befristete Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 für europarechtskonform. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren könnte auch für die aktuelle Debatte über eine neue Übergewinnsteuer auf hohe Gewinne von Mineralölkonzernen von Bedeutung sein.

