Ein bekannter Politikwissenschaftler, vom Autor befragt über die Zulässigkeit von Vergleichen zwischen Rechtsstaaten und Diktaturen, antwortete einmal sinngemäß: „Man darf sie durchaus vergleichen, aber man darf sie nicht gleichsetzen.“ In Abwandlung dieser Antwort beginnt dieser Beitrag mit einem Disclaimer: Nichts liegt dem Autor ferner als ein Gleichsetzen der organisierten Kriminalität in Odessa vor 1917 mit der Steuergesetzgebung der Bundesrepublik im Jahr 2026. Doch ist der Vergleich erhellend für das Verständnis des jüngst eingeführten „Tankrabatts“ sowie der vielzitierten „fossilen Subventionen“.

Der Beitrag Das Märchen vom Tankrabatt erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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