Klingt aufgeregter, als es ist: Die thüringische Landtagsanhörung zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren hat keine rechtlichen Konsequenzen. Ziel ist es, das Thema wieder in den Fokus zu rücken und der Landesregierung zu empfehlen, es erneut im Bundesrat anzusprechen. Der Bundesrat könnte dann einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Wie so oft, wenn es um die AfD geht, steht das Ergebnis eigentlich schon im Voraus fest. Gegenargumente will der Innenminister gar nicht erst hören.

Der Beitrag Thüringens AfD-Verbotstheater: Kontra erst dann, wenn bereits alle gegangen sind erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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