Die beiden Betreiberfirmen Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG sind nicht beim Prozess wegen des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipeline zugelassen. Dies erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht in einer heutigen Pressemitteilung. Die entsprechende Entscheidung datiert vom 30. September 2026. Der Prozess gegen den ukrainischen mutmaßlichen Saboteur gegen die Gasversorgung über Nord-Stream soll im Oktober in Hamburg beginnen.

Bei der Sprengung am 26. September 2026 waren drei der vier Pipeline-Stränge beschädigt worden. Für den Terrorakt verantwortlich wird unter anderem der Ukrainer Serhij K. gemacht. Er muss sich als mutmaßlich Tatverdächtiger ab dem 14. Oktober unter anderem wegen Kriegsverbrechen, einem Angriff gegen zivile Objekte und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten. 

Doch die beiden dem russischen Gazprom-Konzern angehörenden Betreiberfirmen werden bei dem Prozess nicht als Nebenkläger zugelassen. Das Gericht begründet die Ablehnung der entsprechenden Anträge damit, dass die wirtschaftlichen Folgen der Tat nicht schwer genug seien, um eine besondere prozessuale Schutzbedürftigkeit zu ergeben. Die beiden Aktiengesellschaften könnten ihre Ansprüche auch durch zivilrechtliche Verfahren durchsetzen. 

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