Rund 800 Millionen Euro davon stammen erstmals aus einem Kredit zur Unterstützung der Ukraine. Die Auszahlung wurde laut dem Beschluss genehmigt, nachdem Kiew zehn festgelegte Reformschritte erfolgreich umgesetzt hat. Insgesamt hat die Ukraine bislang 84 der 95 im Plan vorgesehenen Maßnahmen erfüllt, was einem Anteil von rund 88 Prozent entspricht.
Die Finanzmittel der „Ukraine Facility“ sollen die makrofinanzielle Stabilität des Landes stärken, den Wiederaufbau und die Modernisierung unterstützen, die Funktionsfähigkeit des Staatsapparats sichern und weitere Reformen vorantreiben.
Zudem änderte der Rat der EU den Finanzierungsplan der „Ukraine Facility“ und nahm einen freiwilligen Beitrag Norwegens in Höhe von einer Milliarde norwegischen Kronen – umgerechnet rund 92 Millionen Euro – als nicht rückzahlbare Unterstützung auf.
Das Programm ermöglicht es EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Organisationen, freiwillige Beiträge für die Ukraine zu leisten. Schweden hat im vergangenen Jahr bereits mehr als 253 Millionen Euro bereitgestellt. Großbritannien überwies zuletzt weitere 17 Millionen Euro im Rahmen des zweiten Programmteils, der sogenannten „Ukraine Investment Platform“.
Die „Ukraine Facility“ ist am 1. März 2024 in Kraft getreten und sieht bis 2027 insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro an Zuschüssen und Krediten für den Wiederaufbau, die Rekonstruktion und die Modernisierung der Ukraine vor. Nach der achten Auszahlung wird das Gesamtvolumen der von Kiew seit Mitte 2024 erhaltenen Mittel voraussichtlich mehr als 32 Milliarden Euro betragen.
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