Es ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts: Der Kläger war der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstherr, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich. Bis dahin dürfen die Frauen aber nicht mehr als Beamtinnen tätig sein: Nach dem Vorfall waren sie zunächst in den Innendienst versetzt, später suspendiert worden. Ein Polizeisprecher verglich den Statusverlust mit einer Kündigung.

Der Beitrag Flucht aus dem Kugelhagel kostet zwei Polizistinnen ihre Jobs erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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