

Von Hans-Ueli Läppli
Der Schweizer Schauspieler und Komiker Mike Müller sieht sich nach einem Beitrag zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit einer Strafanzeige konfrontiert.
Der 62-Jährige hatte die Wähler der AfD in einem Post auf X als „Nazis“ bezeichnet. Nun hat ein in Zürich wohnhafter deutscher Staatsbürger Anzeige gegen ihn eingereicht.
Die AfD hatte bei der Landtagswahl am 6. September 2026 mit 43,8 Prozent ihr bislang stärkstes Ergebnis bei einer deutschen Landtagswahl erzielt. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Müller nahm das Ergebnis zum Anlass, Rücktrittsforderungen an Bundeskanzler Friedrich Merz zu kommentieren, und schrieb auf X:
„Was ich nicht so verstehe, warum der Kanzler eines achtzig Mio.-Landes wegen einer knappen Million Nazis in einem gescheiterten Gliedstaat zurücktreten soll.„
Der Beitrag wurde unter anderem vom Mitte-Politiker und erklärten Ukraine-Unterstützer Gerhard Pfister geteilt. Zugleich löste die Formulierung Kritik aus.
Was ich nicht so verstehe, warum der Kanzler eines achtzig Mio-Landes wegen einer knappen Million Nazis in einem gescheiterten Gliedstaat zurücktreten soll.
— Mike Müller (@MikeMuellerLate) September 6, 2026
Anzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft
Weitere Anzeigen könnten folgen. Müller bezeichnete nicht Politiker, sondern deutsche Wähler pauschal als „Nazis“ und agierte damit rassistisch.
Die Strafanzeige ging am 16. September bei der Staatsanwaltschaft Zürich ein. Vorgeworfen werden Müller Verleumdung, üble Nachrede und Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige.
Eingereicht wurde sie von Peter Müller, einem 46-jährigen deutschen Staatsbürger, der seit rund zehn Jahren im Kanton Zürich lebt. Er arbeitet nach Angaben des SonntagsBlick in der Firmengruppe seines Vaters Theo Müller und bezeichnet sich als AfD‑Wähler. Theo Müller ist als Unternehmer und Unterstützer der AfD bekannt und hat Alice Weidel als Freundin bezeichnet.
Peter Müller kritisiert die pauschale Bezeichnung der AfD-Wähler als „Nazis“. Er empfinde die Aussage als beleidigend und als Relativierung der historischen Verbrechen des Nationalsozialismus.
Der Schauspieler gibt sich gelassen und sieht keinen Grund für Aufregung. Zugleich versucht er, seine Aussage nachträglich einzuordnen. Er betont, nicht einzelne Personen als Nazis bezeichnet zu haben, sondern verweist auf die AfD als Partei und deren Einstufung in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch.
In seinem ursprünglichen Beitrag hatte er allerdings ausdrücklich von „einer knappen Million Nazis“ gesprochen und damit auf die Zahl der AfD-Wähler Bezug genommen.
Die Kontroverse könnte für Müller auch beruflich zum Problem werden. Sponsoren und Auftraggeber dürften genau beobachten, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt. Seine Wortwahl begründete der 62-Jährige zudem mit politischen Forderungen innerhalb der AfD, unter anderem mit dem Begriff „Remigration“. Wörtlich sagte er:
„Dieses völkische Zeug geht in eine Richtung, die mein Begriff ziemlich gut trifft.“
Ob die Anzeige zu einem Strafverfahren führt, ist derzeit offen. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Voraussetzungen der geltend gemachten Ehrverletzungsdelikte erfüllt sind und ob der Anzeigeerstatter durch die konkrete Äußerung persönlich betroffen ist.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat bislang lediglich den Eingang der Anzeige bestätigt. Zum weiteren Vorgehen liegen noch keine Angaben vor.
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