Gegen den Schweizer Fußball-Nationalspieler Granit Xhaka ermittelt die Luzerner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem COVID‑Zertifikat. Die Behörde bestätigt, dass sowohl gegen Xhaka als auch gegen eine Ärztin ein Verfahren eröffnet worden ist.
Zu klären sei, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit einer möglichen Erschleichung einer falschen Beurkundung oder einer Urkundenfälschung vorliege. Xhaka bestreitet den Vorwurf. Für ihn und die Ärztin gilt die Unschuldsvermutung.


Nach Angaben seines Sprechers wurde Xhaka am 25. Januar 2022 erstmals und am 11. November desselben Jahres ein zweites Mal gegen COVID-19 geimpft. Eine entsprechende Bestätigung soll von der behandelnden Ärztin vorliegen. Auch der Anwalt der Ärztin erklärt, dass seine Mandantin Xhaka tatsächlich geimpft und dabei ordnungsgemäß nach den damals geltenden Vorgaben gehandelt habe.
Die Vorgeschichte reicht allerdings zurück bis in den Herbst 2021. Am 1. September wurde Xhaka während des Zusammenzugs der Schweizer Nationalmannschaft positiv auf das Coronavirus getestet. Damals war er nach Angaben des Schweizerischen Fussballverbandes weder geimpft noch genesen. Er verpasste deshalb unter anderem das Testspiel gegen Griechenland. Im Januar 2022 wurde Xhaka erneut positiv getestet. Wenige Wochen später soll dann die erste Impfung erfolgt sein.
Im März 2022 erklärte Xhaka öffentlich, er sei inzwischen geimpft. Die Aussage fiel zu einem Zeitpunkt, als der Impfstatus von Profisportlern nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine praktische Bedeutung für Reisen, Training und internationale Wettbewerbe hatte. Ob die damals dokumentierten Impfungen tatsächlich stattgefunden haben, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
Der Name Xhaka taucht in dem Verfahren nicht isoliert auf. Im Jahr 2023 durchsuchte die Luzerner Polizei die Praxis jener Ärztin und stellte Beweismittel sicher. Nach Medienberichten geht es um den Verdacht, dass dort bei mehreren Personen Corona-Impfzertifikate ausgestellt worden sein könnten, ohne dass die entsprechenden Impfungen vorgenommen wurden. Die Ermittlungen gegen Xhaka stehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang.
Deshalb ist zwischen dem derzeit bekannten Sachverhalt und dem Verdacht der Ermittler zu unterscheiden. Dokumentiert ist, dass Xhaka im Jahr 2021 ungeimpft positiv getestet wurde. Später erklärte der Profisportler, geimpft zu sein, und dass ihm nach Angaben seines Sprechers entsprechende ärztliche Bestätigungen vorliegen. Nicht geklärt ist dagegen, ob die darin festgehaltenen Impfungen tatsächlich durchgeführt wurden. Genau diese Frage soll das Strafverfahren beantworten.
Xhaka selbst will sich vorerst nicht im Detail öffentlich zu dem Verfahren äußern. Sein Sprecher erklärte, der Fußballer stehe den Behörden uneingeschränkt und transparent zur Verfügung. Auch der Schweizerische Fußballverband hielt sich zurück und betonte, dass er derzeit über keine verlässlichen Informationen verfüge, die eine Stellungnahme erlaubten.
Eine Einvernahme Xhakas ist für Anfang Oktober vorgesehen. Danach dürfte sich besser beurteilen lassen, welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorliegen und worauf sich der Verdacht konkret stützt. Bis dahin bleibt offen, ob es sich um eine tatsächlich falsch dokumentierte Impfung, ein Missverständnis in den Unterlagen oder einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt.
Die juristische Aufarbeitung möglicher Verstöße im Zusammenhang mit COVID-Zertifikaten dauert Jahre über das Ende der Pandemie hinaus. Während der Pandemie dienten Impf- und Testzertifikate als Nachweis für den Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Bei einem Verdacht auf unrechtmäßig ausgestellte oder verwendete Nachweise müssen die damaligen Vorgänge rekonstruiert und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten geklärt werden.
Bei Xhaka ist diese Frage noch nicht beantwortet. Fest steht lediglich, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt. Ob sich der Verdacht erhärtet oder das Verfahren ohne Anklage endet, wird das weitere Verfahren zeigen.
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