Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bekanntlich bei der Generaldebatte im Bundestag der AfD-Fraktion vorgeworfen, der Begriff Remigration“ sei „nichts anderes als ein Synonym für eine ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“.

Die Union beklatsche freilich diesen Sager, die AfD hingegen protestierte erwartungsgemäß lautstark.

Strafanzeige gegen Merz

Die AfD-Fraktion erstattete nun Strafanzeige wegen „verleumderischer Beleidigung“, wie auch AUF1 dazu berichtet hatte.

Aus Sicht der AfD ist der Fall jedenfalls klar. Sie versteht unter Remigration vor allem die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer auf Grundlage geltenden Rechts. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, erklärte dazu, „mit Remigration meint die AfD die konsequente Abschiebung, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, aller Ausländer, die das Land verlassen müssen, nichts anderes.“

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner begründete die Anzeige wie folgt, „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel.“

Die Historiker Andreas Rödder und Michael Wolffsohn widersprechen ebenfalls dem Kanzler. Ethnische Säuberung sei an Gewalt gebunden, das treffe auf die offiziellen AfD-Forderungen freilich nicht zu.

Das Kanzleramt lieferte auf Nachfrage erwartungsgemäß keine Belege für einen Säuberungsplan. Ob die Justiz nun die Anzeige aufnimmt, ist offen.

 



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