In der aktuellen Causa hat nun der Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates in Straßburg einstimmig entschieden, dass Artikel 8 der Menschenrechtskonvention das Familienleben schützt – aber nicht die Mehrehe. Ein Staat, der familiäre Bindungen bei der Zuwanderung berücksichtigt, muss Ehen nicht anerkennen, die seiner eigenen Ordnung widersprechen. Diese Entscheidung hat auch Folgen für zahlreiche weitere Fälle in Deutschland und Österreich.
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