Im April hieß es seitens der Berliner Staatsanwaltschaft noch, es werde gegen die Neuköllner Jugendstadträtin Sarah Nagel nicht ermittelt. Danach muss es aber doch Ermittlungen gegeben haben, die jedoch bereits Anfang Juni wieder eingestellt wurden. Es gebe keinen Anfangsverdacht, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Nagel ließ jetzt erklären, sie werde für den kommenden Stadtrat nicht mehr zur Verfügung stehen.

Auslöser der Ermittlungen waren Vorfälle im Jugendklub an der Wutzkyallee. Dort kam es über längere Zeit zu sexuellen Belästigungen, und ein Mädchen wurde vergewaltigt. Die Mitarbeiter des Jugendklubs meldeten den Vorfall weder der Polizei noch dem Jugendamt – es handelt sich um eine städtische Einrichtung, die unmittelbar mit dem Jugendamt verbunden ist, nicht um eine Einrichtung eines freien Trägers. Begründet wurde das zögerliche Einschreiten von der zuständigen Sozialraumkoordinatorin (einer Mitarbeiterin der Neuköllner Stadtverwaltung) damit, die muslimischen Jungs seien schon genug im Visier der Polizei.

Das Jugendamt und dessen politische Vorgesetzte, eben Jugendstadträtin Sarah Nagel, reagierten aber auch nicht, als sie von den Vorfällen erfuhren. Erst als der Skandal in der Presse war, etwa drei Wochen später, hielt Nagel es für angebracht, einzugreifen. Die Sozialraumkoordinatorin wurde versetzt, und der Jugendklub vorerst geschlossen.

Die rechtliche Frage, die sich stellte, war, ob Nagel sich durch ihre Inaktivität der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht hat. Politische Verantwortung in Gestalt eines Rücktritts übernahm sie nicht; sie ist seit Juli im Mutterschutz, das Amt ist also kommissarisch besetzt. Nun hat sie aber erklärt, nicht mehr wieder als Stadträtin anzutreten. Die Linke Neukölln hatte sie abermals für den Stadtrat aufgestellt. Sie werde „beruflich eine neue Herausforderung“ annehmen.

Am Freitag wird eine Untersuchungskommission, die sie eingesetzt hatte, ihren Abschlussbericht zu dem Vorfall vorlegen. Bleibt zu hoffen, dass danach die Leitung des Jugendamts Neukölln formell zur Verantwortung gezogen wird.

Ob und inwieweit die weisungsgebundene Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Blick auf das mögliche Wahlergebnis und eine eventuell nötige Regierungsbeteiligung der Linken auf Landesebene eingestellt hat, wird wohl ungeklärt bleiben.

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