Bis jetzt liegt in Sachsen-Anhalt nur ein Wahlergebnis vor. Es gibt noch keine Regierung, noch nicht einmal Gespräche, da droht Friedrich Merz, dessen Talent in der Eskalation besteht, im Grunde mit dem Bundeszwang. Mit Blick auf Sachsen-Anhalt und auf die Migrationspolitik poltert Merz jetzt schon: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt.“ Man könnte jetzt erwidern, das Grundgesetz gilt auch für den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, denn im Grundgesetz heißt es im Artikel 20, Absatz 2: „(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Sie geht nicht von Friedrich Merz, sondern „vom Volke“ aus – und zwar durch Wahlen.

Der Beitrag Merz droht Sachsen-Anhalt erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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