Sachsen-Anhalts Verfassung kennt keine feste Frist für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten. Dadurch könnte eine geschäftsführende CDU-Regierung trotz eines AfD-Wahlsiegs zunächst im Amt bleiben. Rechtlich mag das möglich sein – politisch wäre eine endlose Hängepartie schwer vermittelbar.
In „Unserer Demokratie“ ist alles möglich – auch, dass Wahlergebnisse einfach ignoriert werden
Sachsen-Anhalt steht vor einer Landtagswahl, deren mögliches Ergebnis die politische Ordnung des Landes erschüttern könnte. Die AfD liegt in den Umfragen klar vor der CDU. Dennoch könnte nach dem Wahltag nicht der Kandidat der stärksten Partei, sondern weiterhin der amtierende CDU-Ministerpräsident Sven Schulze die Regierungsgeschäfte führen – möglicherweise über einen längeren Zeitraum.
Das ist keine wilde Spekulation, sondern eine Möglichkeit, die sich aus der Landesverfassung ergibt. Der neue Landtag muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren. Für die Wahl des Ministerpräsidenten existiert dagegen keine feste Frist mehr. Die frühere Vorgabe, den ersten Wahlgang innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung abzuhalten, wurde 2020 gestrichen! Begründet wurde dies mit der Möglichkeit längerer Koalitionsverhandlungen.
Was damals wie eine pragmatische Anpassung wirkte, könnte nun zur politisch brisanten Hintertür werden: Solange kein Nachfolger gewählt und vereidigt ist, bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend im Amt.
Ein Wahlergebnis ohne unmittelbare Konsequenz?
Natürlich wählen die Bürger in Deutschland keinen Ministerpräsidenten direkt. Sie wählen den Landtag, und dieser bestimmt anschließend den Regierungschef. Ebenso selbstverständlich ist es, dass die stärkste Partei nicht automatisch die Regierung führen muss. Findet sich im Parlament eine tragfähige Mehrheit gegen sie, ist eine solche Regierungsbildung vollkommen legitim.
Doch genau darum geht es in der aktuellen Debatte nur zum Teil. Empörend wäre nicht, wenn Abgeordnete eine andere parlamentarische Mehrheit organisieren.
Empörend wäre eine Strategie, die Entscheidung möglichst lange gar nicht erst herbeizuführen und stattdessen eine bei der Wahl abgestrafte Regierung geschäftsführend weitermachen zu lassen.
Eine Übergangsregierung soll staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Sie darf nicht zum politischen Dauerzustand werden, nur weil den selbsternannten „demokratischen Parteien“ das Wahlergebnis nicht gefällt. Wer demokratische Verantwortung beansprucht, muss sich dem neu gewählten Parlament stellen – mit einem Kandidaten, einem Bündnis und einer offenen Abstimmung.
Schulzes bemerkenswerter Satz
Sven Schulze hat die verfassungsrechtliche Lage selbst öffentlich angesprochen. Bei „Markus Lanz“ erklärte er, dass es bei fehlenden Mehrheiten aus der politischen Mitte wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum zunächst keine Wahl des Ministerpräsidenten geben werde. Zugleich sagte er, er wolle sich selbst zur Wahl stellen und eine zügige Entscheidung anstreben. Eine Zusammenarbeit sowie Ministerposten für AfD oder Linke schloss er aus.
Gerade deshalb bleibt ein befremdlicher Eindruck. Einerseits soll der Wähler entscheiden. Andererseits wird bereits vor der Wahl darüber gesprochen, wie eine Regierungsbildung vertagt werden könnte, falls das Ergebnis nicht in die gewünschten Koalitionsmuster passt.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hält an der Abgrenzung zur AfD fest und verweist auf Minderheitsregierungen mit wechselnden Mehrheiten. Das ist verfassungsrechtlich möglich. Aber eine Minderheitsregierung benötigt zunächst einen gewählten Ministerpräsidenten. Eine geschäftsführende Regierung, die ohne erneute Wahl des Regierungschefs im Amt bleibt, ist politisch etwas anderes.
Das „Ramelow-Szenario“
Die AfD spricht von einem möglichen „Ramelow-Szenario“. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wirft Schulze sinngemäß vor, nach einer Niederlage einfach im Amt bleiben zu wollen. Diese Darstellung ist zugespitzt und parteipolitisch motiviert. Trotzdem berührt sie einen wunden Punkt: Wie lange darf ein Übergang dauern, bevor aus einer verfassungsrechtlichen Vorsorge ein demokratisches Legitimationsproblem wird?
Die Antwort kann nicht lauten: so lange, wie es der bisherigen Regierung nutzt.
Eine geschäftsführende Regierung ist zwar rechtlich im Amt, doch ihre politische Grundlage stammt aus dem alten Landtag. Nach einer Wahl haben sich die Kräfteverhältnisse verändert. Je deutlicher die bisherige Regierungsmehrheit abgewählt wird, desto größer wird der Druck, diese neuen Verhältnisse auch institutionell abzubilden.
Wer dann mit fehlenden Fristen operiert, bewegt sich vielleicht innerhalb des Wortlauts der Verfassung. Er riskiert aber, ihren demokratischen Sinn auszuhöhlen.
Stärkste Kraft ist nicht absolute Mehrheit
Bei aller berechtigten Empörung muss sauber unterschieden werden. Wird die AfD lediglich stärkste Fraktion, besitzt sie noch keinen automatischen Anspruch auf die Staatskanzlei. Andere Parteien dürfen eine Koalition bilden oder einen anderen Kandidaten zum Ministerpräsidenten wählen. Das ist keine Umgehung des Wählerwillens, sondern parlamentarische Demokratie.
Anders wäre die Lage bei einer absoluten Mehrheit der Sitze. Dann könnte die AfD ihren Kandidaten grundsätzlich aus eigener Kraft wählen. Eine CDU-Regierung könnte eine solche Mehrheit nicht einfach auf Dauer ignorieren. Die eigentliche Gefahr einer Hängepartie besteht daher vor allem dann, wenn die AfD zwar deutlich gewinnt, aber unterhalb der absoluten Mehrheit bleibt und zugleich keine andere stabile Mehrheit zustande kommt.
Diese Unterscheidung schwächt die Kritik nicht. Sie macht sie präziser. Denn selbst wenn niemand einen automatischen Regierungsauftrag aus dem Rang als stärkste Partei ableiten kann, haben die Bürger Anspruch auf eine zügige, transparente Klärung der Machtfrage.
Keine Verfassungslücke als Machtreserve
Verfassungsrechtler betonen zu Recht, dass eine vorübergehende geschäftsführende Regierung zulässig ist. Zugleich kann die stärkste Fraktion nach Einschätzung von Experten über parlamentarische Instrumente auf eine Abstimmung drängen. Das Parlament ist also nicht völlig machtlos.
Wenn die CDU eine Mehrheit ohne die AfD organisieren kann, soll sie diese offen präsentieren und im Landtag zur Abstimmung stellen. Wenn sie eine Minderheitsregierung anstrebt, soll sie ebenfalls um die erforderlichen Stimmen werben. Was sie nicht tun sollte, ist die fehlende Frist als Vorwand für ein politisches Schweben ohne Entscheidung zu benutzen.
Die Bürger verdienen Klarheit
Die demokratische Zumutung besteht nicht darin, dass Parteien Koalitionen gegen den Wahlsieger bilden dürfen. Das gehört zum parlamentarischen System. Die Zumutung bestünde darin, wenn nach einem eindeutigen Wahlsignal niemand bereit wäre, eine klare Abstimmung herbeizuführen – während die abgewählte Regierung ihre Geschäfte einfach fortsetzt.
Rechtmäßigkeit allein schafft noch keine politische Legitimität. Eine Regierung, die sich nach einer Wahl auf eine Übergangsregelung stützt, muss alles daransetzen, diesen Übergang so kurz wie möglich zu halten. Andernfalls entsteht der Eindruck, der Bürger dürfe zwar abstimmen, die Machtfrage werde aber vertagt, bis das Ergebnis den etablierten Parteien besser passt.
Genau dieser Eindruck wäre Gift für das Vertrauen in die Demokratie.
Sachsen-Anhalt braucht nach der Wahl keine taktische Verzögerung und keine Regierung auf unbestimmte Zeit. Das Land braucht eine offene Abstimmung, klare Mehrheiten und Politiker, die den Mut besitzen, das Wahlergebnis anzunehmen – auch dann, wenn es ihnen nicht gefällt.
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