Brisante Enthüllungen im Fall Sven Hüber: Erst kürzlich hatte der stellvertretende Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP in einem Artikel der Mitgliederzeitschrift einer möglichen AfD-Regierung Verfassungsfeindlichkeit unterstellt und die Polizisten unter Berufung auf einen „inneren Notstand“ unter bestimmten Bedingungen zum Widerstand gegen zukünftige AfD-Landesregierungen aufgerufen. Ohnehin seien die Wahl der AfD und eine Mitgliedschaft in der Partei mit dem Polizeidienst nicht vereinbar, so Hübers Feststellung.

Dieser Aufruf erregte Aufsehen und sorgte für eine erneute Beschäftigung mit der Personalie Hüber. Es kam zu einer regelrechten „Wikipedia-Schlacht“ (Bild) um den Polizeifunktionär. Dem Bild-Bericht zufolge soll ein Nutzer, der sich für einen Mitarbeiter der GdP-Geschäftsführung ausgab, versucht haben, die Löschung eines Hinweises auf Hübers DDR-Tätigkeit als Politoffizier der Grenztruppen durchzusetzen. Der Versuch missglückte.

Bereits in den 2000er Jahren wurde Hübers Tätigkeit beim DDR-Grenzschutz im Bezirk Treptow zum heißen Eisen. Denn sein Name wurde in einem Buch über DDR-Grenzschützer erwähnt ‒ ebenso, dass das letzte Maueropfer Chris Gueffroy im Abschnitt des Grenzregiments 33 ums Leben kam. Hierbei handelt es sich um das Regiment, in dem Hüber diente.

Hüber wehrte sich gegen die Nennung seines Namens in dem Buch und in Pressepublikationen über mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, erlitt aber letztlich eine juristische Niederlage. Von einer konkreten Schuld Hübers an Gueffroys Tod war freilich nie die Rede gewesen. Auch heute noch geht Hüber gegen Kritiker juristisch vor, etwa gegen den Historiker Hubertus Knabe, der ihm auf der Plattform X einen Putschaufruf gegen eine demokratisch gewählte Regierung unterstellt hatte.

Ging es in der früheren Kontroverse allgemein um Hübers Tätigkeit beim DDR-Grenzschutz, konkretisieren sich nun die Vorwürfe gegen ihn. In einem heute veröffentlichten Bericht des Online-Portals Apollo News beschuldigt ein namentlich genannter Zeuge seinen früheren Vorgesetzten schwerer Verbrechen.

Axel Krause, der Gewährsmann von Apollo News, war in den letzten Jahren der DDR Wehrdienstleistender und diente in dem Regiment, in dem Sven Hüber Politoffizier war. Die DDR hatte im Jahr 1988 darauf verzichtet, im Schießbefehl die Vernichtung der Grenzverletzer (als Alternative zu ihrer Aufspürung und Festnahme) zu erwähnen. Stattdessen war nur noch die Rede von der Verhinderung eines Grenzdurchbruchs „durch Anwendung der Schusswaffe“.

Hüber soll aber – so der Zeuge Krause – weiterhin auf die Berechtigung des Wortes „vernichten“ bestanden haben. Dieser Wortlaut sei täglich bei der sogenannten „Vergatterung“ bei Dienstantritt der Soldaten vorgetragen worden. Gegen DDR-Grenzsoldaten, die bei der Verfolgung von Republikflüchtlingen daneben geschossen hatten, habe es Repressalien gegeben. Einem Gefreiten habe Hüber bei der Degradierung persönlich die Schulterstücke heruntergerissen und ihn als Verräter bezeichnet.

Doch Krause erhebt noch weit schwerere Vorwürfe: Hüber soll einen gefassten DDR-Flüchtling so schwer gefoltert haben, dass dieser sich einnässte. Während er die Bedrohung des Flüchtlings mit der Dienstpistole nur aus zweiter Hand wiedergibt (der Politoffizier soll sie seinem Opfer in den Mund gesteckt haben), will Krause selbst gesehen haben, wie Hüber dem Gefangenen dreimal gegen den Kopf trat. Laut Apollo News bekräftigte Krause Letzteres in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung. Sven Hüber weist die Beschuldigungen über seinen Anwalt zurück.

Sollten die Vorwürfe jedoch zutreffen, wären sie für die BRD-Behörden eine schwere Belastung. Denn Sven Hüber ist nicht nur Polizeigewerkschaftler, sondern auch Vorsitzender des Hauptpersonalrates (HPR) der Bundespolizei beim Bundesministerium des Innern.

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