Ab dem 11. Januar 2027 droht EU-Bürgern mit Auslandskonten Ungemach. Ab diesem Zeitpunkt soll es Banken aus Drittstaaten wie der Schweiz, Großbritannien, den USA oder auch Singapur untersagt sein, europäischen Bürgern sogenannte Kernbankdienstleistungen anzubieten. Damit sind im Prinzip drei Kernfunktionen gemeint: das klassische Einlagengeschäft, also Giro-, Spar- oder Festgeldkonten, das Kreditgeschäft sowie das Garantiegeschäft. Banken, die diese Dienstleistungen auch künftig EU-Bürgern anbieten wollen, müssen dann eine eigens zugelassene, vollständig beaufsichtigte Zweigstelle in genau dem Mitgliedstaat unterhalten, in dem der Kunde ansässig ist.
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