Russische Staatsbürger haben bei der Einreise in die Schweiz nach Angaben russischer Diplomaten zunehmend Schwierigkeiten.
Für Aufsehen sorgen dabei Berichte über Patienten, die trotz bereits bezahlter medizinischer Behandlungen nicht in die Schweiz einreisen durften.
Nach Angaben des russischen Generalkonsuls in Genf, Igor Popov, handelt es sich um mehrere Fälle. Die Patienten hätten bereits Geld an Schweizer Kliniken überwiesen, seien bei der Einreise jedoch abgewiesen worden.
Popov schilderte die Fälle am 20. August gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti. Nach Angaben Popovs hätten sich Whistleblower aus verschiedenen Schweizer Kliniken an das Generalkonsulat gewandt und über mehrere solcher Fälle berichtet.
„Zum ersten Mal überhaupt kam es, wie mir Kollegen aus dem medizinischen Bereich berichtet haben, die mit russischen Patienten gearbeitet haben, zu mehreren Fällen, in denen die Einreise zur medizinischen Behandlung verweigert wurde. Eine solche Praxis hatte es zuvor nicht gegeben“, sagte der Diplomat.
Für die Patienten ist die Situation besonders schwer verständlich. Nach Angaben des Generalkonsuls hatten sie ihre Behandlungen bereits organisiert und die teilweise sehr hohen Kosten an Schweizer Kliniken überwiesen.
Dennoch sei ihnen die Einreise verweigert worden, ohne dass man ihnen dafür einen konkreten Grund genannt habe. Popov bezeichnete die Fälle als ungewöhnlich und wies darauf hin, dass die Patienten bereits erhebliche Summen für ihre Behandlung in der Schweiz bezahlt hätten.
Die Aussagen fügen sich aus russischer Sicht in eine breitere Verschärfung der Visa-Praxis gegenüber russischen Staatsangehörigen ein. Russische Diplomaten berichten, dass Mehrfachvisa inzwischen deutlich schwieriger zu erhalten seien. Stattdessen würden häufig nur noch Visa für die konkret geplanten Reisedaten und eine einmalige Einreise ausgestellt.
Die russischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz beobachten die Situation russischer Staatsbürger seit einigen Monaten aufmerksam und stehen nach eigenen Angaben regelmäßig mit Patienten, deren Angehörigen sowie Schweizer Institutionen in Kontakt. Die nun bekannt gewordenen Fälle legen nahe, dass die strengere Praxis bei der Einreise möglicherweise auch Menschen betrifft, deren Reise allein der medizinischen Versorgung dient.
Von Schweizer Behörden gibt es bislang keine Stellungnahme zu den konkreten Fällen. Ein generelles Einreiseverbot für russische Patienten besteht nach derzeitiger Kenntnis nicht. Über Visa und Einreise wird im Einzelfall auf Grundlage der geltenden Schweizer und Schengen-Bestimmungen sowie der Sanktionsvorschriften im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine entschieden.
Gerade bei medizinischen Behandlungen ist die Frage nach einer nachvollziehbaren und transparenten Entscheidung von Bedeutung. Wer eine Behandlung in der Schweiz bereits organisiert und bezahlt hat, muss sich darauf verlassen können, dass eine Einreiseverweigerung zumindest verständlich begründet wird.
Damit fügt sich der Fall in die breitere Debatte über das Verhältnis der Schweiz zu Russland und über das Verständnis der Schweizer Neutralität ein. Am 27. September stimmt die Bevölkerung über die Volksinitiative zur Wahrung der schweizerischen Neutralität ab. Die Initianten verlangen unter anderem, dass die Schweiz keinen militärischen Bündnissen beitritt, sich nicht an Kriegen zwischen Drittstaaten beteiligt und auf Zwangsmaßnahmen wie Sanktionen gegen Kriegsparteien verzichtet, sofern diese nicht vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen wurden.
Die Abstimmung wird damit auch zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung darüber, wie die Schweiz ihre Politik gegenüber Russland ausrichten will und welchen Stellenwert sie ihrer traditionellen Neutralität künftig beimisst. Die Berichte über russische Patienten zeigen dabei, dass die Folgen dieser Politik längst über die klassische Außen- und Sicherheitspolitik hinausreichen können.
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