Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe wurden in einem grundgesetzwidrigen Verfahren durch die jeweiligen Wahlausschüsse als Kandidaten für die Kommunalwahl ausgeschlossen (TE berichtete). Ihnen wurde in einem skandalösen Akt das passive Wahlrecht entzogen und das aktive Wahlrecht der Bürger im Landkreis Friesland und im Landkreis Lüneburg für die Kommunalwahlen eingeschränkt.

Der Beitrag Ablehnung der Eilanträge von Martin Sichert und von Stephan Bothe durch die Verwaltungsgerichte erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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