Die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin hatte es am Donnerstag auf ihren Accounts in den Sozialen Medien bereits angekündigt: Der FAZ-Journalist Michael Martens wird wegen seiner in Belgrad gefallenen antirussischen Äußerungen juristische Folgen zu gewärtigen haben.

Hieß es in der Stellungnahme der Botschaft vom 13. August noch, Russland prüfe rechtliche Schritte gegen Martens bei den deutschen und russischen Strafbehörden, ist man mittlerweile in Russland offenbar einen Schritt weiter.

Wie die russische Nachrichtenagentur TASS heute Morgen unter Berufung auf eine nicht namentlich genannte Quelle meldete, hat Russland gegen den Südosteuropa-Korrespondenten der FAZ Ermittlungen wegen seiner in Belgrad gefallenen Äußerungen eingeleitet.

Zur Erinnerung: Martens hatte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz des serbischen Präsidenten Vučić und des ukrainischen Machthabers Selenskij am 8. August die Frage gestellt „Was können wir Europäer konkret tun, um Ihnen dabei zu helfen, mehr Russen zu töten, mehr russische Soldaten natürlich?“ und diesen Tötungswunsch auch im Nachhinein auf seinem X-Account verteidigt.

Wie der Gewährsmann der TASS erklärte, haben die russischen Justizbehörden ein Verfahren gemäß Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches eingeleitet, der die Anstiftung zu Hass oder Feindschaft unter Strafe stellt. Der im russischen Strafgesetzbuch genannte Straftatbestand dürfte dem deutschen Paragraphen zum Tatbestand der Volksverhetzung entsprechen. In Russland stehen darauf eine Geldstrafe oder eine bis zu sechsjährige Haftstrafe.

Die Quelle gab ebenfalls bekannt, dass die russischen Behörden derzeit über die Frage beraten, ob Martens auf eine internationale Fahndungsliste gesetzt und ob ein Haftbefehl in Abwesenheit erlassen werden soll.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die russische Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen ein Gerichtsverfahren gegen Martens einleitet. Einen Präzedenzfall gibt es jedenfalls schon: Im April diesen Jahres verurteilte ein Moskauer Gericht den deutschen Bildhauer und Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass Tilly mit seinen Karnevalsfiguren religiöse Gefühle verletzt und Falschnachrichten über die russische Armee verbreitet habe.

Eine Auslieferung aus Deutschland haben Tilly und (im Falle einer gerichtlichen Verurteilung) auch Martens nicht zu befürchten. Anders könnte es sich verhalten, wenn sie in Länder reisen, die ein Auslieferungsabkommen mit der Russischen Föderation abgeschlossen haben, Indien beispielsweise seit 1998.

Bisher haben weder Michael Martens noch sein Arbeitgeber, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, zu den neuen Entwicklungen Stellung genommen.

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