Eigentlich hat Ungarns Verfassungsgericht Sommerpause bis zum 28. August. Angesichts der Dringlichkeit der Sache trat das Gremium am 13. August dennoch zusammen, um über vier Verfassungsklagen der Opposition zu entscheiden: Es geht unter anderem um die verfassungsrechtlich bedenkliche Absetzung von Staatspräsident Tamás Sulyok, die rückwirkende Begrenzung der Amtszeit für Parlamentsabgeordnete auf drei Legislaturperioden (was die Opposition bei den nächsten Wahlen der Hälfte ihrer erfahrenen Politiker beraubt) und die ebenfalls rückwirkende Einführung einer Altersgrenze für Verfassungsrichter von 70 Jahren. Zudem ging es bei einer vierten Frage um die Abschaffung der sogenannten Gemeinnützigen öffentlichen Stiftungen (Kekva).
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