Für Ukrainer mit Schutzstatus S wird die Situation in der Schweiz zunehmend anspruchsvoller. Ab 2027 will sich der Bund schrittweise aus der Finanzierung der Sozialhilfe zurückziehen. Den Kantonen bleibt dafür mehr Spielraum, die Höhe der Unterstützung selbst festzulegen. Der Druck auf jene wächst, die auch nach mehreren Jahren noch auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Ab dem 1. Januar 2027 beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Sozialhilfekosten für Personen mit Schutzstatus S. Diese Ausgaben müssen künftig die Kantone tragen. Für den Bund sinken damit die Kosten, während die finanzielle Verantwortung stärker bei Kantonen und Gemeinden liegt.

Für die Ukrainer bedeutet dies nicht automatisch, dass Leistungen wegfallen. Die konkrete Ausgestaltung liegt dann stärker bei den Kantonen. Sie können sich an den regulären Ansätzen orientieren, die bisherigen reduzierten Leistungen weiterführen oder einen eigenen Mittelweg wählen.

Dadurch können sich die Lebensbedingungen je nach Wohnkanton deutlich unterscheiden. Während manche Kantone am bisherigen Niveau festhalten dürften, könnten andere die Unterstützung reduzieren. 

Der Schutzstatus S ist nicht als dauerhafte Grundlage für eine staatlich finanzierte Existenz in der Schweiz gedacht. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt daher die Erwartung, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt gewinnt damit an Bedeutung.

Das Thema gewinnt an Aktualität, weil ein großer Teil der Ukrainer inzwischen seit mehreren Jahren in der Schweiz lebt und dennoch nicht im Arbeitsmarkt angekommen ist. Ende Februar 2026 verfügten mehr als 72.000 Menschen über den Schutzstatus S ‒ viele davon waren arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen. Zwar sprechen inzwischen viele Deutsch, doch beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zeigt sich eine andere Hürde. Wer in der Ukraine einen Hochschulabschluss erworben hat, erwartet nicht selten eine entsprechend qualifizierte Bürotätigkeit. Für einfachere Arbeiten oder Stellen außerhalb des bisherigen Berufsbildes fehlt bei manchen die Bereitschaft. Nach dieser Logik scheint es attraktiver, weiterhin von Sozialhilfe zu leben, als vorübergehend auch eine Arbeit anzunehmen, die nicht dem eigenen Abschluss entspricht, etwa bei der Reinigung von Straßen oder anderen einfachen Tätigkeiten.

Der Bund verschiebt damit die Verantwortung. Während er in der Anfangsphase der Fluchtbewegung einen großen Teil der Kosten übernommen hat, sollen die Kantone langfristig stärker selbst entscheiden und bezahlen. Für die Kantone bedeutet dies allerdings eine erhebliche zusätzliche Belastung.

Noch weiter gehen die Konsequenzen, falls der Schutzstatus S eines Tages aufgehoben wird. Dann entfällt auch die bisherige Grundlage für Sozialhilfeleistungen. Personen, die danach ausreisepflichtig sind, hätten grundsätzlich nur noch Anspruch auf Nothilfe. Der Bund will den Kantonen für diese Kosten eine einmalige Pauschale zahlen.

Damit zeichnet sich ein grundlegender Wandel ab. Die Schweiz hält am Schutz für Menschen aus der Ukraine fest, signalisiert aber zunehmend, dass dieser Schutz nicht mit einer unbegrenzten finanziellen Unterstützung verbunden sein soll.

Für Ukrainer, die arbeiten und sich wirtschaftlich integrieren, muss sich dadurch wenig ändern. Für diejenigen, die dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, wird der Spielraum dagegen enger. Hinzu kommt, dass die Leistungen künftig stärker vom jeweiligen Wohnkanton abhängen könnten.

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