Künftige Mobilfunknetze und -geräte sollen ihre Umgebung vermessen – Gangbild, Gesten und Atmung eingeschlossen. Eine wirksame Einwilligung halten die Aufsichtsbehörden für ausgeschlossen. Noch ist die Norm offen.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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