Ein 14-jähriges Mädchen soll in einem niedersächsischen Jugendzentrum von mehreren Jugendlichen vergewaltigt worden sein. Frida hatte Angst, sie erstarrte – aber sie schrie nicht. Für die Staatsanwaltschaft war das Grund genug, die Ermittlungen einzustellen: Ihr Widerwille sei für einen „objektiven Dritten“ nicht erkennbar gewesen. Zehn Jahre nach der großspurig verkündeten Reform „Nein heißt Nein“ steht fest: Dieses Sexualstrafrecht ist eine Attrappe – und die deutsche Justiz ein Sanierungsfall. Natürlich nur in bestimmten Fällen.
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