An Wahnwitz kaum noch zu übertreffen, so müsste man wohl ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland einordnen, wäre der „gelernte Deutsche“ nicht bereits Allerhand in Sachen straffälliger Zuwanderer „gewohnt“.

Das soll wohl ein Witz sein: Urteil als „hart und entschlossen“ bezeichnet

Der BGH hatte jüngst geurteilt, dass ein salafistischer Afghane eine Fußfessel tragen muss. Dass dieses Urteil als hart und entschlossen gewertet wird, unterstreicht allerdings einmal mehr welch wahnwitzigen Zustände mittlerweile in Deutschland herrschen.

Bei dem Afghanen handelt es sich nicht nur um einen bekannten Gefährder, sein Asylantrag bereits im Jahr 2000 endgültig abgelehnt. Ganze 26 Jahre später befindet er sich als salafistischer Gefährder ohne Asylrecht, immer noch in Deutschland und stellt eine permanente Bedrohung für die Öffentlichkeit dar.

Führende Stellung in radikal-islamischer Szene

Laut Polizei bewegt er sich seit 2016 bekannter Weise in der radikal-islamischen Szene, wo er eine „führende“ Stellung einnimmt.  Bereits 2020 wurde erstmals wegen der Vorbereitung von Anschlägen für den Islamischen Staat gegen ihn ermittelt. Zwei Jahre später wurde das Verfahren, jedoch wenig überraschend, eingestellt.

Im November 2022 wurde seine Abschiebung angedroht, nachdem die Ausländerbehörde ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ festgestellt und ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt hatte. Von dem Afghanen ginge, laut Begründung, eine erhebliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus. Hinzu kam ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen und eine Aufenthaltsbeschränkung, nach der er einen, von den Behörden bestimmten Bereich nicht ohne Weiteres verlassen durfte.

Abschiebung wieder aufgehoben

Ende 2025 jedoch gewährte ihm das Darmstädter Amtsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausweisung und das Einreiseverbot.

Aufenthaltsbeschränkung und Kontaktverbot blieben allerdings „zahnlos“ bestehen. Zudem ordnete man seit 2022 immer wieder an, dass der Mann eine elektronische Fußfessel tragen müsse. Gegen eine weitere Verlängerung dieser Maßnahme legte der salafistische Afghane schließlich Anfang des Jahres erfolgreich Beschwerde ein. „Erfahrungsgemäß“ kann davon ausgegangen werden, dass ihm dabei eine der unzähligen NGO´s hilfreich zur Seite gestanden war.

Das OLG Frankfurt hob somit die Anordnung wieder auf, da eine Fußfessel angeblich erst angeordnet werden dürfe, wenn ein Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohe, also offenbar unmittelbar bevor jemand eine Sprengladung zündet, in eine Menschenmenge fährt oder zum Messer greift.

„Verfestigt salafistisch geprägtes, ultrakonservatives Islamverständnis“

Der BGH hob nun zumindest dieses absurde Urteil wieder auf. Er stellte klar, dass bei Terrorismusfällen geringere Maßstäbe für eine Fußfessel gelten würden. Wie gefährlich eine Situation sei, hänge nicht allein davon ab, wie wahrscheinlich ein Schaden eintrete, sondern auch davon, welches Ausmaß der mögliche Schaden erreichen könnte. Der Mann vertrete ein „verfestigt salafistisch geprägtes, ultrakonservatives Islamverständnis“, habe jihadistische und IS-Propaganda konsumiert und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab.

  • Er soll Kontakt zu Personen gehabt haben, die sich mit dem Einsatz von Drohnen zum Transport von Sprengladungen befassten,
  • auf seinem Handy wurde eine Datei mit einer Bombenbauanleitung gefunden,
  • zeitweise soll er eine Schusswaffe zu Hause gelagert haben.
  • Bei einer Durchsuchung wurde auch noch ein verbotenes Faustmesser entdeckt.

„Tickende Zeitbomben“ rechtlich geschützt

Dass deutsche Gerichte nicht nur die Abschiebung einer solchen tickenden Zeitbombe verhindern, sondern überdies auch noch eine Fußfessel für eine überzogene Maßnahme halten, zeigt den ganzen Wahnwitz der Gesetzeslage in diesem Land. Übrigens hatte der Afghane auch kurzzeitigen Kontakt zur Aussteiger-Hilfsorganisation „Violence Prevention Network“, genau wie der Berliner-CSD-Attentäter Abdul Ballout, allerdings ebenso erfolglos.

Der BGH ordnete wenig überraschend keineswegs an, dass der afghanische Gefährder endlich abgeschoben wird. Die Fußfessel, die er nun nach einer endlos langen gerichtlichen Auseinandersetzung wieder tragen muss, nützt freilich gar nichts, um einen Terroranschlag zu verhindern. Sie informiert die Behörden lediglich über seinen Aufenthaltsort, aber nicht darüber, was er dort tut.

Ob er eine Bombe zusammenbastelt oder sich Waffen beschafft, ist damit freilich nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil die Behörden müssen einen erheblichen Zeitaufwand investieren, um eine solche Person zu überwachen, die sich überdies seit mehr als einem Vierteljahrhundert gar nicht mehr in Deutschland befinden dürfte.


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