Seit Anfang der 2000er-Jahre gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Gesetz, das die Bestrafung von Ländern, Unternehmen und Einzelpersonen ermöglicht, die Technologie und Ausrüstung zur Entwicklung von Atomwaffen an Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) und Syrien weitergeben.

Das im Jahr 2000 verabschiedete Dokument hieß ursprünglich Iran Nonproliferation Act (INA) und galt nur für Iran. Im Jahr 2005 wurde Syrien in das Gesetz aufgenommen, 2006 folgte die DVRK. Seitdem wird die Vorschrift als INKSNA (Iran, North Korea, and Syria Nonproliferation Act) bezeichnet.

Nun gibt das US-Außenministerium bekannt, eine Reihe russischer Einrichtungen sanktioniert zu haben, die das INKSNA angeblich verletzt haben. Darüber berichtet die Agentur Interfax.

Hierbei wird die US-Behörde wie folgt zitiert:

„Am 24. Juli 2026 hat die US-Regierung die in Abschnitt 3 des Iran, North Korea, and Syria Nonproliferation Act (INKSNA) vorgesehenen Maßnahmen gegen die nachfolgend aufgeführten ausländischen Personen und Einrichtungen verhängt.

Es werden demnach Strafmaßnahmen gegen die Hauptdirektion für Raketen und Artillerie sowie die Direktion für fortgeschrittene interspezifische Forschung und Sonderprojekte des russischen Verteidigungsministeriums verhängt. Wie es heißt, sind auch Russlands Bodentruppen und das 1061. Logistikzentrum betroffen.

Gegen die Unternehmen Gideon Alfa und die International Invest Company LLC seien ebenfalls Beschränkungen verhängt worden, heißt es in der Mitteilung. Ihre Tochtergesellschaften und etwaige Rechtsnachfolger unterlägen ebenfalls Sanktionen.

Darüber hinaus seien die russischen Staatsbürger Andrei Gussew, Andrei Kossolapow, Wladislaw Morosik, Alexander Prichodko und Sergei Zibarew auf die Sanktionsliste gesetzt.

Keine Behörde oder Einrichtung der US-Regierung dürfe Waren, Technologien oder Dienstleistungen von sanktionierten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen erwerben oder Verträge mit ihnen abschließen.

US-amerikanischen Behörden sei es zudem untersagt, ihnen jegliche Unterstützung zu gewähren, Militärprodukte zu verkaufen oder Lizenzen zu erteilen. Diese Maßnahmen würden für zwei Jahre ab ihrem Inkrafttreten gelten. Ausnahmen hiervon könnten durch Entscheidung des US-Außenministers gemacht werden.

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