Wie die Berliner Zeitung heute berichtet, greifen die Berliner Behörden nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day zu schärferen Maßnahmen. Bei dem Anschlag am 25. Juli 2026 war der mutmaßliche Täter Abdul B. mit einem gemieteten Lieferwagen in die Menschenmasse gerast. Eine polnische Besucherin des CSD starb, 31 CSD-Teilnehmer erlitten Verletzungen unterschiedlichen Schweregrades.

Der 21-jährige Tatverdächtige Abdul B., der tags darauf bei einem Festnahmeversuch von der Polizei erschossen wurde, galt als Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat und unterlag als islamistischer Gefährder und sogenannte „Hochrisikoperson“ einer polizeilichen Observation. Dass es ihm dennoch gelang, den CSD-Anschlag zu planen und auszuführen, führte in der Politik auf Bundes- und Landesebene zu Forderungen nach einem härteren Durchgreifen.

Der Ausdruck „Gefährder“ ist ein Arbeitsbegriff der Polizei und bezeichnet eine Person, von der die Behörden aufgrund bestimmter Erkenntnisse von der Annahme ausgehen, dass sie (politisch oder religiös) motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung verüben wird.

Die Einstufung als Gefährder setzt meist – je nach Bundesland unterschiedliche – Gefahrenabwehrmaßnahmen wie Observationen, Meldeauflagen, Kontaktverbote oder eben auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln in Gang. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, stuft das Bundeskriminalamt derzeit 410 Menschen als islamistische Gefährder ein.

Laut dpa Berlin/Brandenburg ordnet die Polizei in der deutschen Hauptstadt mehrere Dutzend Menschen dieser Kategorie zu. Weit mehr Personen gehören in Berlin zur islamistischen Szene. Der Verfassungsschutz geht von knapp 2.600 Anhängern islamistischer Ideologien aus, davon 980 „gewaltorientierte“, wozu nicht nur eigene Gewaltbereitschaft, sondern auch die Billigung solcher Straftaten zählt.

Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nun mit, dass die Polizei mittlerweile vier Personen aus der Gefährdergruppe das Anlegen von Fußfesseln verordnet habe. In den Passagen, in denen Spranger zitiert wird, ist nicht explizit von Islamisten die Rede, durch den Kontext ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um diesen Personenkreis handelt.

Wie der Sender rbb meldet, gilt diese Maßnahme für einen Monat. Es soll sich rbb-Informationen zufolge um drei Männer und eine Frau handeln. Das Amtsgericht Tiergarten hatte einen entsprechenden Antrag der Berliner Behörden genehmigt. Spranger zeigte sich erfreut darüber, dass das zuständige Gericht die Gefahrenabwehrmaßnahme gebilligt habe.

Durch die in den vergangenen Monaten erfolgten Gesetzesänderungen wie die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gebe es mehr Möglichkeiten, die nun konsequent angewendet werden müssten.

Die Innensenatorin informierte die Presse auch darüber, dass bei einem oder einer der Gefährder ein sogenannter Unterbindungsgewahrsam verfügt wurde, also eine Form der Präventivhaft. Diese polizeiliche Maßnahme dient der Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat. Sie unterliegt (abgesehen von einem kurzen Freiheitsentzug) einer richterlichen Genehmigung.

Liegt die Gefahr einer schweren Straftat (etwa gegen Leib und Leben) oder eines terroristischen Anschlags vor, beträgt der Unterbindungsgewahrsam in Berlin fünf bis sieben Tage. Der Gefährder oder die Gefährderin ist also bereits wieder auf freiem Fuß, denn dem rbb zufolge galt diese Person als Risiko für die CSD-Veranstaltung, die am vergangenen Wochenende in der Hansestadt Hamburg stattgefunden hat.

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