Manchmal genügt der Name einer Sache, um relativ genau zu verstehen, was darunter zu verstehen ist. Die „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ könnte so ein Ding sein. Asylbewerber – so das hehre Ziel der Maßnahme – sollen eine Beratung erhalten, die von der entscheidenden Behörde unabhängig ist. Die Bewerber sollen ganz konkret auf die Anhörung bei der zuständigen Bundesbehörde vorbereitet werden, hört man. Angeblich geht es nur um eine „korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens“ – aber Zweifel sind erlaubt, dass sich jeder Berater so sehr zurückhält.
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