Im Verlauf der letzten Wochen strömten unkontrolliert Tausende Migranten in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Am Donnerstag brach die Grenzsicherung laut spanischen Medien zusammen, da die Lage vor Ort durch die jüngsten Massen von Menschen teilweise komplett außer Kontrolle geriet. Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni reagierte nun auf die chaotischen Bilder mit unmissverständlichen Forderungen und brachte unter anderem eine Aussetzung des Schengen-Abkommens mit Spanien ins Spiel.

Meloni reagierte am Donnerstag im Onlinedienst X auf die Entwicklungen in der spanischen Küstenstadt Ceuta, nachdem die Regierung in Madrid sich veranlasst sah, Soldaten zur Sicherung in die Stadt zu entsenden. Sie kündigte an, dass „Italien nicht tatenlos zusehen wird“. So schrieb sie in ihrem X-Kommentar:

„Die Bilder aus Ceuta sind erschütternd und zeigen einmal mehr, dass die außer Kontrolle geratene illegale Einwanderung eine konkrete Bedrohung für die Sicherheit der europäischen Grenzen darstellt.“

Die Regierung in Rom werde daher unter ihrer Verantwortung die zuständigen Gremien einberufen. Meloni kündigte zudem an, dass „wir im Anschluss an diese Sitzungen bereit sind, auch mit außerordentlichen Maßnahmen einzugreifen“.

Die Erklärung lautet wörtlich weiter, dass zur Verteidigung der Grenzen „und der Sicherheit der Bürger“ auch Maßnahmen wie „beispielsweise die Aussetzung des Schengen-Raums mit Spanien“ angeregt werden könnten.

Der seit 1995 bestehende Schengen-Raum ist ein Gebiet in Europa, das gesetzlich regelt, dass Personen grundsätzlich ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen reisen können. Er beruht auf gemeinsamen Regeln „für den Schutz der Außengrenzen, Visa und die polizeiliche Zusammenarbeit“. Der Schengen-Raum ist dabei nicht identisch mit der EU, wobei die meisten EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen angeschlossen sind. Er umfasst 29 Staaten.

Italiens Außenminister Antonio Tajani erklärte ebenfalls auf X, dass er sich der Idee Melonis anschließe, den Schengen-Raum für Spanien zu schließen. Er begründete die Forderung mit der „irregulären und unkontrollierten Einwanderung“. Diese Realität stelle „eine Gefahr für die nationale Sicherheit“ dar, so Tajani. Nach einem starken Anstieg Ende Juli 2026 berichteten spanische Behörden und Medien von mittlerweile rund 2.000 bis 3.000 Menschen, die in Ceuta ankamen.

Binnen weniger Tage waren zuletzt wieder hohe Zahlen von Migranten nach Ceuta gelangt, das an Marokko grenzt, und erreichten dabei größtenteils schwimmend die Küste. Die andere Route der Zuwanderung führte über den Grenzübergang im Süden des gut 18 Quadratkilometer großen Gebiets Ceuta.

Melonis X-Beitrag endet mit der Ankündigung:

„In Bezug auf die illegale Einwanderung werden wir keinen Millimeter nachgeben: Die Verteidigung der Grenzen, die Bekämpfung von Menschenhändlern und die Gewährleistung wirksamer Rückführungen werden auch weiterhin die Linie dieser Regierung sein.“

Spaniens Außenminister José Luis Albares warf nach Bekanntwerden der Forderungen aus Rom seinem italienischen Kollegen laut Agenturmeldung vor, die Bilder der Masseneinwanderung „für politische Zwecke zu instrumentalisieren„.

Die getätigten Äußerungen seien daher „unangemessen“ für „ein befreundetes Partnerland“, so Albares. Madrid erwarte daher von Rom „europäische Solidarität und nicht parteipolitische Demagogie“. Deshalb habe er den italienischen Botschafter einbestellt.

Die Regierung in Madrid kündigte die umgehende Entsendung von Soldaten an. Diese sollen die Guardia Civil vor Ort dabei unterstützen, „die Sicherheit in der Stadt Ceuta aufrechtzuerhalten“, hieß es am Donnerstagabend.

Bis Freitag sollen dann laut Medienberichten „drei Züge mit je 20 Soldaten, eine Tauchereinheit und ein Militärschiff verlegt werden“. Zudem sollen die Spezialeinheiten der Polizei auf 200 Beamte aufgestockt werden.

UN-Generalsekretär António Guterres ließ laut einem Sprecher anmahnend mitteilen, die „Rechte und die Würde aller Menschen zu achten“, die sich auf den Weg nach Ceuta machen.

Eine zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums ist in Artikel 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehen. Voraussetzung ist eine „schwere Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit“ eines Mitgliedstaates.

In einem solchen Fall kann ein Staat ausnahmsweise Kontrollen an seinen Binnengrenzen wieder einführen – entweder vollständig oder nur an bestimmten Grenzabschnitten. Dies ist zunächst für höchstens 30 Tage oder für die voraussichtliche Dauer der Bedrohung zulässig, falls diese länger andauert.

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