Im Fall eines Lehrers aus Stendal, der wegen kritischer Äußerungen über die AfD abgemahnt wurde, hat das ZDF-Magazin „Frontal“ Familien beteiligter Schüler an ihren Wohnadressen aufgesucht. In einem Bericht des Magazins ist zu sehen, wie ZDF-Reporter Arndt Ginzel berichtet, ihm seien Dokumente „zugespielt“ worden, aus denen die Anschriften von Familien hervorgingen, die sich zuvor bei der AfD über den Lehrer beschwert hatten. Zu sehen ist unter anderem, wie er mit dem Fahrrad zu einem Wohnhaus fährt und dort klingelt. Als eine Frau die Tür öffnet, fragt er, ob ihre Beschwerde gegen den Lehrer an die AfD gelangt sei. Die Bewohnerin widerspricht einer Aufnahme mit der Kamera und möchte sich auch inhaltlich nicht äußern. Wie Apollo News berichtet, habe die Kamera des ZDF-Teams dennoch in die Wohnung gefilmt. Auch mit weiteren Eltern, denen die Reporter auflauerten, gelang es nicht, ins Gespräch zu kommen. Wer dem ZDF die Adressen zugespielt hatte, ließ die Reportage im Unklaren.

Ausgangspunkt des Konflikts war eine Unterrichtsstunde an der Comenius-Sekundarschule am 4. März 2025. In dieser hatte ein Schüler den Techniklehrer Max Heckel gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. Heckel verneinte und begründete dies unter anderem mit den Positionen der Partei zu Inklusion, Migration und Wirtschaftspolitik, die er ausdrücklich kritisiert haben soll. Laut dem MDR zeigte er der Klasse außerdem Grafiken des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, denen zufolge die wirtschaftspolitischen Vorschläge der AfD vor allem höheren Einkommen zugutekämen.

Die Eltern zweier Schüler beschwerten sich daraufhin bei der AfD. Das Landesschulamt erteilte Heckel am 20. August 2025 eine neunseitige Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht“. Zwar habe der Lehrer darauf hingewiesen, dass die Schüler zu einer anderen Bewertung gelangen dürften. Insgesamt habe er jedoch einseitig argumentiert und Tatsachen nicht klar genug von persönlichen Wertungen getrennt. Heckel klagt nun gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg. Die Verhandlung wird für November 2026 erwartet.

Politische Brisanz erhielt der Vorgang, weil Ulrich Siegmund, der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, den Fall im Landtag zur Sprache brachte und darauf verwies, dass sich mehrere Eltern an seine Partei gewandt hätten. Daraufhin sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasst worden. Seine Ehefrau Julia Siegmund arbeitet als pädagogische Mitarbeiterin an derselben Schule. Das ZDF ging deshalb der Frage nach, ob sie an der Weitergabe von Informationen an die Partei beteiligt gewesen war. Belege dafür fand der Sender nicht. Ulrich Siegmund erklärte: „Sie hat gar nicht mitgewirkt. Eltern haben sich an mich gewendet.“ Eine schriftliche Anfrage des ZDF ließ Julia Siegmund unbeantwortet.

Der Fall wirft vor allem die Frage auf, wie deutlich Lehrkräfte im Unterricht Kritik an einer Partei üben und wie weit Journalisten bei ihrer Recherche in die Privatsphäre nicht öffentlicher Personen eindringen dürfen. Bildungsminister Jan Riedel (CDU) betonte gegenüber dem MDR, Schulen müssten parteipolitisch neutral handeln, seien aber nicht wertneutral. Lehrkräfte dürften „menschenverachtende oder rassistische Positionen“ im Lichte der Verfassung einordnen. Ob Heckels Äußerungen davon gedeckt waren, muss nun das Gericht entscheiden.

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