Delcy Rodríguez, die Übergangspräsidentin Venezuelas seit der Entführung des eigentlichen Präsidenten Nicolás Maduro, hat den Austritt des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verfügt.

Wie Felix Plasencia Gonzalez, der venezolanische Außenminister, auf der Social-Media-Plattform X am Freitag verkündete, hat die Bolivarische Republik dem UN-Generalsekretär António Guterres die „feste und unwiderrufliche Entscheidung mitgeteilt, das Römische Statut zu kündigen und gemäß Artikel 127 den endgültigen Austritt aus dem IStGH einzuleiten“.

Außenminister Plasencia erklärte im Folgenden die Beweggründe, die sein Land zu diesem Schritt bewogen hatten: Demnach litten die Ermittlungen und Verfahren des IstGH unter einer „geografischen Parteilichkeit“, die dazu führe, dass sich der Gerichtshof unverhältnismäßig stark auf afrikanische und lateinamerikanische Länder konzentriere. Die Voreingenommenheit des Gerichts benachteilige die Länder des Globalen Südens.

Des weiteren warf Plasencia Gonzalez der internationalen Strafjustiz vor, sich instrumentalisieren zu lassen, um gegen die Selbstbestimmung souveräner Nationen vorgehen zu können. Der venezolanische Außenminister sprach diesbezüglich von „Lawfare“, also von einem Missbrauch des Völkerrechts zur Unterdrückung gegnerischer Nationen.

Die Befangenheit des Gerichts betreffe nicht nur einzelne Verfahren, sondern durchziehe die gesamte Institution des IstGH, der sich in den Dienst von Interessen gestellt habe, die der internationalen Gerechtigkeit entgegenstünden.

Die Vorbereitung zum Austritt Venezuelas geschah noch unter der Regierung Maduro. Im Dezember 2025 hatte das Parlament in Caracas für eine Aufkündigung des Römischen Statuts gestimmt, das dem IStGH zugrunde liegt. Zuvor hatte der IStGH bereits angekündigt, sein Büro in Caracas zu schließen, da sich die Zusammenarbeit mit Venezuela schwierig gestalte – ein Vorwurf, den die venezolanischen Behörden zurückwiesen.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte gegen die venezolanische Regierung seit 2021 ermittelt. Bei den Ermittlungen ging es um die Anschuldigung von Menschenrechtsverstößen wie Folter und außergesetzliche Hinrichtungen im Jahr 2017, als die venezolanische Regierung gegen Proteste mit Polizei, Militär und Paramilitär vorgegangen war.

Bisher ist noch keine Stellungnahme von UN-Generalsekretär Guterres oder vom IStGH bezüglich der Austrittsmitteilung bekannt. Der Austritt tritt gemäß dem Römischen Statut von 1998 nicht sofort in Kraft, sondern erst ein Jahr nach der Mitteilung an den UN-Generalsekretär.

Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz im niederländischen Den Haag und ahndet Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression. Die Strafverfolgung richtet sich gegen Einzelpersonen, nicht gegen ganze Staaten. Bisher sind 125 Länder aus aller Welt dem IstGH beigetreten, Israel allerdings nicht. Und auch große Länder wie die USA, Russland und China fehlen.

Venezuela ist nicht das erste und auch nicht das einzige Land, das aus dem Römischen Statut ausgetreten ist. Die Vorreiterrolle nahm dabei 2017 der afrikanische Binnenstaat Burundi ein, 2019 folgten die Philippinen mit ihrem Austritt aus dem Weltstrafgericht und im Jahr 2026 haben die Sahelstaaten Mali, Burkina Faso und Niger ihren Austritt eingereicht. Auch Ungarn hatte unter Regierungsschef Viktor Orbán den Austrittsprozess eingeleitet, ihn unter dem neuen Ministerpräsidenten Péter Magyar jedoch wieder gestoppt.

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