Maria Sacharowa, diePressesprecherin des russischen Außenministeriums, wies heute auf die Möglichkeit hin, für drei Monate gültige Visa zu erhalten, die zur Einreise für einen anschließenden Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (RWP) ausgestellt werden.
Das können ausländische Staatsangehörige sein, aber auch Staatenlose; Voraussetzung ist, dass sie aus Staaten kommen, „deren Politik auf die Durchsetzung destruktiver neoliberaler Ideologien gerichtet ist, die den traditionellen russischen geistigen und moralischen Werten widersprechen“.
In diesem Fall kann die Aufenthaltserlaubnis ohne die sonst üblichen Anforderungen an Sprachkenntnisse oder Kenntnisse der russischen Geschichte und außerhalb der üblichen Quote beantragt werden.
Grundlage ist ein Erlass des Präsidenten vom 19. August 2024. Über den Ablauf informieren auch Broschüren, die bei den russischen Botschaften und Konsulaten erhältlich sind.
Sacharowa wies darauf hin, dass diese Regelung seit Inkrafttreten des Erlasses ein „anhaltend großes Interesse an den Möglichkeiten einer Übersiedelung in unser Land“ ausgelöst habe.
Zuletzt war beispielsweise bekannt geworden, dass die italienische Schauspielerin Ornella Muti samt Tochter in Russland eingebürgert werden will.
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