Im Einzelnen steigt die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente von bislang mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel entfallen, Bezieher einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente verlieren den Anspruch auf Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird ab 2028 eingeschränkt, die Beitragsbemessungsgrenze steigt deutlich, die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken, das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening entfällt und – enorm relevant für bestimmte Wählerschichten – Cannabisblüten werden künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Der Beitrag Warkens Reform eines ineffizienten Gesundheitssystems – Nur ein tiefer Griff in die Taschen der Beitragszahler? erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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