Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt – einen Ferienjob können Schüler annehmen. Sonderregeln gibt es in Bäckereien, dem Gastgewerbe, der Landwirtschaft und anderem. Im Prinzip müssen sie auch Lohnsteuer zahlen.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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