Die Tat liegt ein halbes Jahr zurück. Ein damals 29-jähriger Eritreer hatte aus heiterem Himmel einen Mitarbeiter eines Media-Marktes mit einem Messer angegriffen; er hatte einem ihm völlig unbekannten Verkäufer von hinten mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser erst in die Seite, dann in die Schläfe, in den Bauch und nochmals in den Kopf gestochen.
Der gesamte Angriff war damals von der Videoüberwachung des Media-Marktes aufgezeichnet worden. Das Opfer war dabei lebensgefährlich verletzt worden und lag zwölf Tage lang im künstlichen Koma. Außerdem hatte der Ausreisepflichtige noch zwei weitere Mitarbeiter des Geschäfts angegriffen.
Von neun Jahren in Deutschland hatte er bereits vor der Tat vier im Gefängnis verbracht und war erst wenige Wochen vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden, in dem er wegen versuchter und vollendeter schwerer Körperverletzung und wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gesessen hatte. Die schwere Körperverletzung war ein Angriff mit einer abgebrochenen Glasflasche auf einen Mitbewohner der Asylunterkunft gewesen. Er war immer noch in Deutschland, weil Eritrea sich weigert, seine Staatsbürger zurückzunehmen.
Zu Beginn des Prozesses hat er die Tat gestanden und erklärt, er könne sich nicht erklären, woher dieser Aggressionsausbruch gekommen sei, und dass er sich für die Tat schäme.
Die Verhandlung, die am Dienstag unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen am Ulmer Landgericht begann, war dennoch ausgesprochen kurz, weil der psychiatrische Sachverständige nicht anwesend war. Bisher geht es um eine Anklage wegen versuchten Mordes, und das Gericht will Sicherungsverwahrung prüfen – allerdings ist immer noch denkbar, dass der psychiatrische Gutachter ihm die Zurechnungsfähigkeit abspricht.
Nach dem Vortrag des Staatsanwalts handelte es sich um eine vorbedachte Tat von extremer Brutalität. Der Mann habe bereits einige Tage vor dem 14. Januar den Entschluss gefasst, einen Menschen zu töten, und zu diesem Zweck ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser gekauft. Der Media-Markt-Verkäufer wurde zu seinem Opfer, weil er „schlechte Erfahrungen mit Mobilfunkfachverkäufern“ gemacht habe; dabei sei ihm „gleichgültig“ gewesen, wen er letztlich treffe.
Er habe so häufig und wuchtig auf sein Opfer eingestochen, dass die Klinge dadurch verbogen sei; danach habe er das Messer umgedreht und mit dem Griff auf den Verkäufer eingeschlagen. Durch die insgesamt 15 Stiche seien mehrere innere Organe verletzt worden; der Angegriffene arbeitet heute nur noch im Innendienst.
Als der Eritreer in der Erwartung, sein Opfer tödlich getroffen zu haben, den Markt verließ und davor auf zwei Polizisten traf, habe er erneut versucht, diese mit dem Messer anzugreifen und wurde letztlich erst durch vier Schüsse gestoppt.
Für Freitag ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt; vier weitere sollen folgen. Mit dem Urteil wird am 12. August gerechnet. Eines jedoch ist auf jeden Fall jetzt bereits klar: Auch nach dieser Tat wird es nicht gelingen, ihn nach Eritrea zurückzubringen.
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