2004 übernahm ich die Leitung der Botschaft in Jaunde, der Hauptstadt von Kamerun. Bei Gesprächen mit den ansässigen Deutschen erfuhr ich von der ungeheuerlichen Lage deutscher Ehefrauen von Kamerunern. Nach dem Gewohnheitsrecht und mit staatlicher Duldung galten die Ehefrauen als Eigentum und unterstanden in weiten Teilen der Vormundschaft des Ehemannes. Auch in Notfällen, z.B. Todesfällen in der deutschen Familie, konnte eine Ehefrau nicht ohne eine ausdrückliche, schriftlich notariell beglaubigte Einverständniserklärung des kamerunischen Ehemannes ausreisen. Die Ausreise wurde an Flughäfen Jaunde oder Douala verweigert. Diese Rechtlosigkeit mit dem Entzug der persönlichen Freiheit konnte ich so nicht hinnehmen.
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