Von Hans-Ueli Läppli

Bei der Stadtpolizei Zürich wird das Ganze längst mehr als eine peinliche Liebesgeschichte mit Systemzugang gesehen. In den Wachen ist es Dauerthema und sorgt in Pausen für reichlich Kopfschütteln.

Die NZZ berichtet heute Morgen, dass sich zwei Polizistinnen unabhängig voneinander mit demselben verurteilten Schwerkriminellen eingelassen haben. Eine von ihnen soll ihm wiederholt Zugang zu sensiblen Polizeidaten verschafft, ihm ihr Diensthandy überlassen und Abfragen für ihn sowie Personen aus seinem kriminellen Umfeld durchgeführt haben.

Dabei geht es längst nicht mehr um eine private Beziehung oder menschliches Fehlverhalten. Wer als Polizeibeamtin vertrauliche Informationen an einen verurteilten Schwerkriminellen weitergibt und ihm Zugriff auf polizeiliche Ressourcen ermöglicht, begeht einen gravierenden Vertrauensbruch. 

Die Vorgänge werfen zentrale Fragen zur internen Kontrolle, zur Sicherheitskultur und zum Schutz sensibler Polizeidaten auf.

Wie konnte eine Polizeibeamtin über längere Zeit einem verurteilten Schwerkriminellen Zugang zu internen Informationen verschaffen, ohne dass dies früher auffiel?

Es geht hier nicht um harmlose Beziehungen zwischen Erwachsenen. Es geht um Polizistinnen, die Zugang zu einem der sensibelsten Systeme des Staates haben, und die diesen Zugang aus emotionalen Gründen einem Mann überließen, der unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt wurde. 

Die Stadtpolizei betont seit der Nachtclub-Affäre 2013 Prävention, Schulungen und eine Nulltoleranz-Strategie bei Amtsdelikten. Das ist richtig und notwendig. Doch offenbar reicht es nicht. Solange private Beziehungen zu bekannten Kriminellen als reine Privatsache behandelt werden, solange es keine klaren Regeln oder Meldepflichten gibt, wird es immer wieder zu solchen Vorfällen kommen.

Die Begründung „Das Verhalten in der Freizeit liegt außerhalb unseres Einflussbereiches“ ist bequem – aber gefährlich. Denn wenn dieses Freizeitverhalten die Integrität der gesamten Organisation untergräbt, hört es auf, reine Privatsache zu sein.

Natürlich darf man von Polizistinnen nicht verlangen, dass sie wie Roboter leben. Sie sind Menschen mit Bedürfnissen, Fehlern und manchmal auch schlechten Entscheidungen. Aber wer eine Waffe trägt, sensible Daten einsehen kann und im Namen des Staates ermittelt, trägt eine besondere Verantwortung.

Diese Verantwortung endet nicht nach Feierabend. Wer sich privat mit einem mehrfach verurteilten Straftäter einlässt und ihm dann noch polizeiliche Informationen liefert, hat diese Verantwortung bewusst oder unbewusst verraten.

Private Kontakte zu Personen mit schwerwiegender krimineller Vergangenheit sollten meldepflichtig sein. In besonders sensiblen Fällen muss es Konsequenzen geben, auch wenn keine Straftat im engeren Sinne vorliegt. Wer nicht bereit ist, solche Grenzen zu akzeptieren, sollte sich vielleicht einen anderen Beruf suchen.

Die beiden betroffenen Polizistinnen sind nicht die Einzigen, die in dieser Geschichte versagt haben. Auch die Institution hat versagt – nicht weil sie die Affäre nicht verhindern konnte, sondern weil sie offenbar immer noch zu sehr auf den guten Willen und die Selbstdisziplin der einzelnen Mitarbeiter vertraut. Nach allem, was wir über menschliche Schwächen wissen, ist das naiv.

Eine der beiden Polizistinnen wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und verlor in der Folge ihre Anstellung bei der Stadtpolizei Zürich. Im zweiten Fall läuft noch eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung, eine rechtskräftige Strafe liegt bislang nicht vor und auch sie ist inzwischen nicht mehr im Korps tätig.

Liebe mag blind machen. Das Polis-System sollte es nicht.

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