Die Europäische Union hat die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank vorläufig noch nicht enteignet. Dennoch nutzt sie bereits die daraus entstehenden Gewinne, hält das Kapital auf unbestimmte Zeit blockiert und behält sich einen späteren Zugriff ausdrücklich vor. Gleichzeitig nimmt Brüssel bis zu 90 Milliarden Euro für die Ukraine am Kapitalmarkt auf.

Eingefrorene russische Milliarden: Zahlt am Ende Russland – oder die EU?

Die politische Botschaft ist eindeutig: Russland soll für die Folgen seines Angriffskrieges bezahlen. Juristisch und finanziell ist die Konstruktion jedoch deutlich komplexer.

210 Milliarden Euro bleiben eingefroren

Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine im Februar 2022 sind in der Europäischen Union rund 210 Milliarden Euro an Vermögenswerten der russischen Zentralbank eingefroren. Der größte Teil wird beim belgischen Wertpapierverwahrer Euroclear verwahrt. Eine Enteignung hat bislang nicht stattgefunden. Russland bleibt formal Eigentümer der Vermögenswerte, kann jedoch nicht mehr darüber verfügen.

Mit einer Entscheidung vom Dezember 2025 verschärfte der Rat der Europäischen Union die bestehenden Maßnahmen erheblich. Auf Grundlage von Artikel 122 des EU-Vertrages wurde jede direkte oder indirekte Rückübertragung der russischen Zentralbankreserven untersagt. Zwar bezeichnet die EU diese Maßnahme ausdrücklich als vorübergehend und reversibel. Ein konkretes Enddatum existiert jedoch nicht.

Die Sperre soll erst aufgehoben werden, wenn Russland seinen Angriffskrieg beendet, ausreichende Reparationen für den Wiederaufbau der Ukraine geleistet hat und keine erhebliche Gefahr mehr für die Wirtschaft der Europäischen Union besteht. Eine erste Überprüfung ist für Ende 2026 vorgesehen, danach soll die Regelung jährlich überprüft werden.

Damit bleibt die Maßnahme rechtlich befristet – politisch wirkt sie jedoch wie eine Blockade auf unbestimmte Zeit.

Streit um die Rechtsgrundlage

Auch innerhalb der Europäischen Union stößt dieses Vorgehen auf Widerstand. Ungarn hat im März 2026 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Budapest wirft dem Rat vor, mit der Berufung auf Artikel 122 das eigentlich für Sanktionen vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip umgangen zu haben.

Der Konflikt betrifft damit nicht nur Russland. Er wirft grundsätzlich die Frage auf, wie weit die EU unter Berufung auf einen wirtschaftlichen Notstand ihre Kompetenzen ausdehnen darf.

Die EU verschuldet sich – Russland soll später zahlen

Parallel zur Verlängerung der Vermögenssperre hat die EU ein weiteres Hilfsprogramm für die Ukraine beschlossen. Man könnte auch sagen, es handele sich um ein weiteres Programm, mit dem sich korrupte Drahtzieher in der Ukraine weiter bereichern können.

Für die Jahre 2026 und 2027 wird demnach die Europäische Kommission bis zu 90 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen.

Die Kredite stammen dabei nicht aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Schuldner gegenüber den Investoren ist ausschließlich die Europäische Union. Abgesichert werden die Anleihen durch den EU-Haushalt.

An der dafür geschaffenen verstärkten Zusammenarbeit beteiligen sich 24 Mitgliedstaaten. Tschechien, Ungarn und die Slowakei sind von bestimmten finanziellen Auswirkungen ausgenommen.

Besonders bemerkenswert ist die geplante Rückzahlung. Grundsätzlich soll die Hauptsumme erst dann zurückgezahlt werden, wenn die Ukraine von Russland Reparationen oder andere finanzielle Leistungen erhält. Zusätzlich enthält die Verordnung weitere Rückzahlungsauslöser, etwa bei Betrug oder schweren Verstößen gegen vereinbarte Bedingungen.

Als Sicherheit räumt die Ukraine der EU ein Sicherungsrecht an ihren Reparationsansprüchen gegenüber Russland ein. Darüber hinaus hält die Verordnung ausdrücklich fest, dass auch eingefrorene russische Vermögenswerte künftig zur Tilgung des Kredits verwendet werden dürfen – allerdings nur, wenn dies vollständig mit EU-Recht und Völkerrecht vereinbar ist.

Damit sind die russischen Reserven keine sofort verfügbare Kreditsicherheit. Sie sind jedoch ausdrücklich als mögliche spätere Rückzahlungsquelle vorgesehen.

Die Gewinne fließen bereits

Während das eigentliche Kapital weiterhin blockiert bleibt, werden die daraus entstehenden Erträge längst genutzt.

Ende März 2026 verwahrte Euroclear rund 200 Milliarden Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Da Zinszahlungen und Rückflüsse nicht an Russland ausgekehrt werden dürfen, entstehen erhebliche Barguthaben. Diese legt Euroclear erneut an und erzielt daraus hohe Zinserträge.

Allein im ersten Quartal 2026 beliefen sich diese auf rund 1,1 Milliarden Euro. Für den vorgeschriebenen Sonderbeitrag wurden 744 Millionen Euro zurückgestellt.

Nach Angaben des Unternehmens wurden bereits rund 6,6 Milliarden Euro über den sogenannten Windfall-Mechanismus an die Europäische Union abgeführt. Eine weitere Zahlung wird erwartet.

Die juristische Argumentation der EU lautet dabei: Das Eigentum an den ursprünglichen Zentralbankreserven bleibt bestehen. Die durch die Blockade entstandenen Nettogewinne gelten jedoch nicht als russisches Staatseigentum.

Nach den geltenden Regeln fließen 95 Prozent dieser Einnahmen in die Finanzierung bereits beschlossener EU- und G7-Kredite für die Ukraine. Die restlichen fünf Prozent werden für militärische Unterstützung verwendet.

Der neue 90-Milliarden-Euro-Kredit verfügt allerdings über eine eigene Rückzahlungsstruktur und wird nicht automatisch aus diesen Erträgen finanziert.

Euroclear gerät zwischen die Fronten

Die Folgen treffen inzwischen auch den belgischen Finanzdienstleister Euroclear.

Im Mai 2026 sprach ein Moskauer Gericht der russischen Zentralbank Schadenersatz in Höhe von umgerechnet mehr als 250 Milliarden US-Dollar gegen Euroclear zu und erklärte das Urteil für sofort vollstreckbar.

Innerhalb der Europäischen Union kann dieses Urteil derzeit weder anerkannt noch vollstreckt werden.

Außerhalb Europas könnte Russland jedoch versuchen, Vermögenswerte Euroclears in Drittstaaten zu beschlagnahmen. Als mögliche Standorte werden unter anderem China, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Kasachstan genannt.

Ob solche Maßnahmen tatsächlich Erfolg hätten, bleibt offen. Euroclear bestreitet die Zuständigkeit des Moskauer Gerichts und kündigte Rechtsmittel an. Das Unternehmen selbst warnt jedoch vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken.

Mehrere Verfahren beschäftigen die Gerichte

Nicht nur Ungarn klagt gegen die neue Konstruktion. Auch die russische Zentralbank geht juristisch gegen die EU vor. Sie greift sowohl die verschärfte Transfersperre als auch die neue Kreditverordnung an und argumentiert, die Europäische Union verändere den rechtlichen Status ihrer Vermögenswerte. Damit beschäftigen inzwischen mehrere Verfahren die europäischen Gerichte. Wie diese ausgehen werden, ist derzeit völlig offen.

Die Europäische Union hat die eingefrorenen russischen Zentralbankreserven bislang nicht enteignet. Dennoch werden ihre Erträge bereits genutzt, das Kapital bleibt ohne festes Enddatum blockiert und wurde ausdrücklich als mögliche spätere Rückzahlungsquelle für neue Ukraine-Kredite vorgesehen.

Politisch verfolgt Brüssel damit eine Strategie die wohl an Wunschdenken erinnert: Russland soll langfristig für die Kriegskosten aufkommen.



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