Es gibt wieder einmal Streit um die Höhe der Rundfunkzwangsgebühren. Der „Öffentlich-Rechtliche Rundfunk“ (ÖRR), der kostspieligste dieser Art weltweit, will sich nicht mit rund 9 Milliarden Euro Zwangsgebühren pro Jahr begnügen. Seit dem 1. August 2021 beträgt der ÖRR-Zwangsbeitrag 18,36 Euro monatlich, jährlich also 220,32 Euro. Gegen die damalige Erhöhung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt quergelegt. (Der dortigen CDU-geführten Landesregierung saß hier wohl schon die AfD mit ihren Attacken gegen den ÖRR im Nacken.) Der Erste Senat des BVerfG setzte sich über das Votum aus Magdeburg hinweg, und dies trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder. Sachsen-Anhalt knickte schließlich ein und zog sein Votum zurück. Die ÖRR-Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet.
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