Der Spiegel hat in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat dem Nachrichtenmagazin deutliche Grenzen aufgezeigt. Anders als das Landgericht Hamburg sieht das OLG keinen ausreichenden Tatsachenkern für den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet. Noch weiter geht die Entscheidung bei einem zweiten Vorwurf: Nach Auffassung des OLG wurde in der Berichterstattung sogar der Verdacht erweckt, Ulmen habe solche Videos selbst hergestellt. Auch hierfür fehle es an hinreichenden Belegen. Mit seiner sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Hamburger Landgerichts hatte Ulmen damit teilweise Erfolg.

Der Beitrag Ulmen gegen „Spiegel“ in wichtigen Punkten erfolgreich erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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