Gerade erst hat das EU-Parlament die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um vollziehbar Ausreisepflichtige in einem Drittland unterzubringen, da erklärt der französische Präsident Emmanuel Macron, Frankreich werde der Lösung nicht zustimmen.

In diesen Rückkehrzentren sollten abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die ausreisepflichtig sind, aber nicht in ihre Heimatländer transportiert werden können, etwa, weil diese sich weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, oder ihnen keine Papiere ausstellen. Ein Modell, das erstmals noch unter der konservativen Regierung in Großbritannien auftauchte, die damals eine Vereinbarung mit Ruanda traf, und mittlerweile von Italien in Albanien praktiziert wird, wenn auch bisher mit beschränktem Erfolg. Auch die Niederlande haben ein Abkommen mit Uganda geschlossen.

Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müssen nun die EU-Mitgliedsländer einer derartigen Regelung noch zustimmen, ehe sie in Kraft treten kann. Neben den Niederlanden und Italien setzen sich auch Deutschland, Österreich, Griechenland und Dänemark für eine solche Strategie ein.

Tatsächlich hatte sich das deutsche Innenministerium noch viel weitergehender mit den Möglichkeiten beschäftigt, Drittstaaten zu nutzen: auch für die Durchführung des Asylverfahrens selbst für Asylbewerber mit einer geringen Wahrscheinlichkeit der Anerkennung.

Die derzeitige Planung sieht aber nur vor, abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber in Drittstaaten unterzubringen. Das betrifft voraussichtlich nicht jene, die eine Duldung besitzen. Im deutschen Fall sind das aktuell etwa 191.000 der Ausreisepflichtigen; nur 41.000 Ausreisepflichtige besitzen keine Duldung und würden damit unter die geplante Drittstaatunterbringung fallen.

Eine ganze Reihe von Ländern sind im Gespräch als mögliche Drittstaaten: Albanien und Ruanda, die bereits Vereinbarungen mit Italien und den Niederlanden getroffen haben, Ruanda, Mauretanien, Libyen und Tunesien, Äthiopien und Usbekistan. Allerdings wäre die Voraussetzung ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem betreffenden Staat; es ist also nichts, das sich im Handstreich umsetzen ließe.

Emmanuel Macron erklärte nun, Frankreich werde gegen die Rückkehrzentren stimmen, da „ich weder glaube, dass sie effizient sind, noch dass sie unseren Prinzipien entsprechen“. Er sei ein großer Befürworter von Innovation, aber sehr vorsichtig, „wenn von Innovationen bei Werten und Menschenrechten die Rede ist“.

Noch ist unklar, ob Macrons Widerstand einen entsprechenden Beschluss im Europäischen Rat scheitern lassen kann – für diese Frage wird nur eine qualifizierte Mehrheit benötigt, keine Einstimmigkeit. Allerdings könnten sich noch weitere Länder seiner Haltung anschließen. Damit wäre dann der jüngste Asylkompromiss in der EU geplatzt.

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