Die politische Botschaft aus Bern ist unmissverständlich: Wer als EU- oder EFTA-Bürger vorbestraft ist, soll in der Schweiz künftig kaum noch Aussicht auf eine Aufenthaltsbewilligung haben. Nach Jahren der Debatten zieht das Parlament die Konsequenzen aus mehreren aufsehenerregenden Fällen und fordert eine grundlegende Verschärfung der bisherigen Praxis.
Auslöser waren unter anderem die Enthüllungen rund um den Mafia-Fall von Roveredo im Kanton Graubünden. Dort wurde bekannt, dass mehrere Personen mit Verbindungen zur Camorra und zur ‚Ndrangheta über gültige Aufenthaltsbewilligungen verfügten und seit Jahren unbehelligt in der Schweiz lebten. Einer der Betroffenen, ein italienischer Staatsangehöriger, hatte seine Bewilligung trotz einschlägiger Vorstrafen erhalten.
Möglich machte dies die heutige Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die kantonalen Behörden dürfen von EU- und EFTA-Bürgern bislang nur dann einen Strafregisterauszug verlangen, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegen. Eine systematische Überprüfung ist nicht vorgesehen. Genau das soll sich ändern.
National- und Ständerat haben sich mit deutlichen Mehrheiten dafür ausgesprochen, dass die Kantone künftig bei jedem Gesuch von EU- und EFTA-Bürgern einen Strafregisterauszug einfordern sollen. Die von der SVP eingebrachten Motionen (Parlamentsanträge) zielen darauf ab, Personen mit einschlägigen Vorstrafen bereits an der Schwelle zum Aufenthaltsrecht auszusortieren.
Besondere Schärfe erhält die Forderung durch den Verweis auf die Brandkatastrophe von Crans-Montana. Der Betreiber der Bar „Le Constellation“, bei deren Brand 41 Menschen starben, war in der Schweiz trotz einer früheren Verurteilung in Frankreich wegen Anstiftung zur Prostitution aufenthaltsberechtigt. Aus Sicht der Befürworter zeigt der Fall Lücken in den bisherigen Kontrollen.
Damit stellt sich das Parlament offen gegen die bisherige Praxis des Freizügigkeitsabkommens. Justizminister Beat Jans verteidigte die geltenden Regeln als „bewährte Bestimmungen“ und warnte vor zusätzlicher Bürokratie sowie längeren Verfahren. Die Kantone könnten bereits heute bei Verdachtsmomenten Strafregisterauszüge verlangen.
Doch im Bundeshaus wächst die Überzeugung, dass diese Einzelfallprüfung nicht ausreicht. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit wiege schwerer als administrative Erleichterungen. Die politische Stimmung hat sich verändert. Während früher die Personenfreizügigkeit im Vordergrund stand, rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wer überhaupt Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht haben soll.
Auffällig ist in diesem Kontext die Situation im Tessin. Der Südkanton fordert bereits seit 2015 flächendeckend Strafregisterauszüge von EU- und EFTA-Bürgern und gilt damit als Vorreiter in der Migrationspraxis. Die EU-Kommission äußerte zwar wiederholt Kritik, beschränkte sich bislang jedoch auf formelle Hinweise.
Sollte die Gesetzesänderung umgesetzt werden, dürfte dies auch die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel belasten. Denn die geplante Regelung widerspricht zumindest dem Geist der bisherigen Freizügigkeitsbestimmungen. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er keine Neuverhandlungen des Abkommens anstrebt.
Politisch scheint die Richtung dennoch vorgegeben. Die deutlichen Mehrheiten in beiden Kammern lassen wenig Zweifel daran, wohin die Reise geht. Die Schweiz will kriminellen Zuwanderern aus der EU und den EFTA-Staaten den Zugang erschweren. Wer mit Vorstrafen ein Aufenthaltsgesuch stellt, soll künftig nicht mehr auf eine automatische zweite Chance hoffen dürfen.
Die Botschaft lautet: Freizügigkeit ja, aber nicht um jeden Preis.
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