Versailles hat dem 2. Deutschen Reich ab dem 18.1.1871 sowie auch dem Britischen Empire ab 28.6.1919 nur kurzes Glück beschert, doch am Ende nur für Unglück in immer kürzerer Abfolge gesorgt. Doch alle schlechten Dinge sind drei: Am 17.6.2026 hat es dort nunmehr auch die USA erwischt!
Von REDAKTION | Die Administration unter Donald Trump war – aus welchen Gründen auch immer – am 28. Februar 2026 in die große „Hormus-Falle“ getappt:
Die Kontrolle über 20% der Welt-Energieversorgung genügte dem Iran, um die vermeintlich „only Superpower“, wovon die westlichen A-Gesellschaften bis vor kurzem noch träumten, auf die Knie zu zwingen. Am Ende lagen, die strategischen Lagerbestände der USA unter 50 Prozent, sodass der Ölpreis nur noch hätte vier Wochen weiter manipuliert werden können, bevor dieser durch die Decke gegangen wäre und den atlantischen Finanzkünstlern den finalen Todesstoß versetzt hätte.
Dieses Risiko konnte Trump nicht mehr eingehen, sodass er gezwungen war seinen „Deal“ am 17.6.2026 in Versailles persönlich zu unterschreiben. Besagter „Deal von Versailles“ ist lediglich ein Memorandum of Understanding [Absichtsvereinbarung] oder ein Dokument, das auch als „Vereinbarung von Islamabad zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Islamischen Republik Iran“ bezeichnet wird.
Es stellt eine 14-Punkte-Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und der Islamischen Republik Iran dar, in der eine grundsätzliche Einigung zur Beendigung des Krieges im Iran und zur Öffnung der Straße von Hormus vorgegeben wird.
Die Vereinbarung verschiebt viele der schwierigsten Fragen – darunter auch die Frage, wie das iranische Atomprogramm behandelt werden soll – auf die Zeit bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens, doch ebnet zugleich den Weg für eine umfassendere 60-tägige Verhandlungsphase, die am Freitag, den 19.6.2026 ihren Anfang nehmen soll.
Doch ganz unabhängig von den vielen und kleinen technischen Details, wie wichtig oder unwichtig diese auch sein mögen, wird diese strategische Niederlage der USA und ihrer Vasallen in die Geschichtsschreibung der Welt als großer Wendepunkt der laufenden Zeitenwende eingehen: Diese Niederlage des Westens wird nunmehr …
… das Ende der monopolaren Weltordnung samt ihrer neo-kolonialen Ideologie für jedermann unübersehbar machen!
Die 14 Punkte der Absichtserklärung zwischen den USA und der Islamischen Republik Iran
- Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten im derzeitigen Krieg erklären durch die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung (Memorandum of Understanding), die sofortige und dauerhafte Beendigung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschließlich im Libanon, und verpflichten sich, von nun an keinen Krieg und keine militärischen Operationen gegeneinander zu beginnen, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen sowie die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, sowie die weiteren Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen zu enthalten.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb von höchstens 60 Tagen – verlängerbar im gegenseitigen Einvernehmen – das endgültige Abkommen auszuhandeln und abzuschließen.
- Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade sowie aller Störungen oder Behinderungen gegenüber der Islamischen Republik Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr in dem Maße wiederhergestellt, wie die Islamische Republik Iran den Verkehr auf das Vorkriegsniveau zurückführt. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus der Umgebung der Islamischen Republik Iran abzuziehen.
- Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran nach besten Kräften Vorkehrungen treffen, um Handelsschiffen für einen Zeitraum von 60 Tagen gebührenfrei die sichere Durchfahrt vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt zu ermöglichen. Der Schiffsverkehr von Handelsschiffen wird unverzüglich aufgenommen und – unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, technische und militärische Hindernisse zu beseitigen sowie Minen zu räumen, was durch die Islamische Republik Iran zu erfolgen hat – innerhalb von 30 Tagen wiederhergestellt. Die Islamische Republik Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman führen, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus festzulegen und zwar in Absprache mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten der Straße von Hormus.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich gemeinsam mit regionalen Partnern, einen endgültigen, einvernehmlich vereinbarten Plan mit einem Umfang von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu entwickeln. Der Mechanismus zur Umsetzung dieses Plans wird im Rahmen des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Alle für die entsprechenden Finanztransaktionen erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse werden von den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, d. h. der Resolutionen des Gouverneursrats der IAEO, sowie aller einseitigen US-Sanktionen – sowohl primärer als auch sekundärer Art – nach einem im Rahmen des endgültigen Abkommens vereinbarten Zeitplan aufzuheben. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Frage der Aufhebung der Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
- Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Kernwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung der gelagerten Bestände an angereichertem Material gemäß einem einvernehmlich festgelegten Mechanismus zu regeln, und zwar im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan, wobei die Mindestmethode die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEO sein soll. Die beiden Parteien kamen ferner überein, die Frage der Anreicherung sowie andere einvernehmlich vereinbarte Angelegenheiten im Zusammenhang mit den nuklearen Bedürfnissen der Islamischen Republik Iran auf der Grundlage eines zufriedenstellenden Rahmens zu erörtern, der im endgültigen Abkommen vereinbart wird. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten nuklearen Fragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
- Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den Status quo aufrechtzuerhalten. Die Islamische Republik Iran wird den derzeitigen Status quo ihres Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen, Transport usw., erteilt.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran uneingeschränkt zur Nutzung freizugeben. Nach Inkrafttreten dieser Absichtserklärung werden sich die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran im Rahmen der Verhandlungen einvernehmlich auf die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder einigen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, sollen in vollem Umfang für Zahlungen an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Endbegünstigten nutzbar gemacht werden. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen entsprechend zu erteilen.
- Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran vereinbaren, dass ein Durchführungsmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.
- Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen aufnehmen, die sich ausschließlich auf die übrigen Absätze beziehen.
- Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt.

Unter den Punkten eins bis vierzehn, wird unter Punkt 2 von den USA die Souveränität der Islamischen Republik ausdrücklich anerkannt und im letzten und 14. Punkt verlautbart, dass der endgültige Vertrag vom UN-Sicherheitsrat zu bestätigen wäre. Die Erfüllung dieser beiden Ankündigungen alleine macht voll und ganz klar, dass der atlantische Monopolanspruch mit dem „Deal von Versailles“ zum seinem endgültigen Ende kam.
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UM berichtete zum gleichen Thema im Vorfeld: HIER
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